Hauptinhalt

Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. August 2020

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schafft das Gesetz klare Regeln. Alle bürgerlichen Parteien, JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen unterstützen die fortschrittlichen Anpassungen des 34jährigen Gesetzes.

Ausgangslage für die Gesetzesrevision war eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler, die auf linker und rechter Ratsseite breit unterstützt wurde und deren Ziel es war, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, um die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere zu begrenzen und um die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe, heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Es ist klar, dass dies immer öfter zu Konflikten führt, für die es neue Lösungen braucht.

Im revidierten Gesetz ist klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt auch für den Wolf, der ein geschütztes Tier bleibt. Die Kantone dürfen nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgeht. Vorab müssen die Kantone mit dem Bundesamt für Umwelt Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.

Ziel der regulierenden Eingriffe ist es, die Sicherheit für Nutztiere, Kulturlandschaften und Menschen zu erhöhen. Denn für den Gesetzgeber sind neben den Wildtieren auch die Nutztiere schützenswert. SBV-Präsident und CVP Nationalrat Markus Ritter sagt: «Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz». Das hilft auch den Kulturlandschaften. Denn ohne die grasfressenden Schafe werden die Kulturlandschaften verbuschen. Die Biodiversität würde abnehmen und die Landschaften würden auch für Biker oder Wanderinnen an Attraktivität verlieren.

Natur- und Artenschutz werden gestärkt

Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärkt den Natur- und Artenschutz. Geschützte Tiere wie Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger werden besser geschützt. Der Bundesrat hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Und reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützte Arten auf die Liste der Regulierbaren setzen werden. Und mit der Trophäenjagd hat das revidierte Gesetz - anders als die Gegner suggerieren - nichts zu tun. Wird die Revision nicht angenommen, ändert sich daran nichts. In den letzten 18 Jahren gab es im nationalen Parlament keinen einzigen Vorstoss, um Birkhahn, Schneehuhn, Schneehasen, Waldschnepfe oder eine andere Art zu schützen. Jagdliche Eingriffe gibt es selbstverständlich nur dort, wo die Bestände es erlauben.

Die Lebensräume der Wildtiere können mit der gesetzlich verankerten finanziellen Unterstützung durch den Bund massiv verbessert werden, zum Beispiel die Wasser- und Zugvogelreservate sowie die Wildtierkorridore. «In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere zwingend notwendig und dank dem Jagdgesetz werden sie endlich gesichert», sagt FDP Nationalrätin Maja Riniker. Die Kantone erhalten auch mehr Geld für Wildtierschäden wie beispielsweise für Infrastrukturschäden, die der Biber zuweilen in Millionenhöhe verursacht. Die Akzeptanz des Bibers wird durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen.

Das revidierte Gesetz greift also nicht nur mit Regeln für die Regulierung von geschützten Tieren ein, sondern es baut die Finanzierung der Präventionsmassnahmen und der Konfliktminimierenden Vergütungsmassnahmen massiv aus. Darum ist das Gesetz eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren und verdient ein klares JA.

LINK Download für Bilder und weitere Dokumente: https://www.swisstransfer.com/d/440ac070-04bd-4cc6-9faf-382d797ef432

Weitere Informationen unter: www.ja-zum-jagdgesetz.ch

Kontakte:

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch

 

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

Mehr lesen
Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen