Hauptinhalt

Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. August 2020

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schafft das Gesetz klare Regeln. Alle bürgerlichen Parteien, JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen unterstützen die fortschrittlichen Anpassungen des 34jährigen Gesetzes.

Ausgangslage für die Gesetzesrevision war eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler, die auf linker und rechter Ratsseite breit unterstützt wurde und deren Ziel es war, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, um die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere zu begrenzen und um die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe, heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Es ist klar, dass dies immer öfter zu Konflikten führt, für die es neue Lösungen braucht.

Im revidierten Gesetz ist klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt auch für den Wolf, der ein geschütztes Tier bleibt. Die Kantone dürfen nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgeht. Vorab müssen die Kantone mit dem Bundesamt für Umwelt Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.

Ziel der regulierenden Eingriffe ist es, die Sicherheit für Nutztiere, Kulturlandschaften und Menschen zu erhöhen. Denn für den Gesetzgeber sind neben den Wildtieren auch die Nutztiere schützenswert. SBV-Präsident und CVP Nationalrat Markus Ritter sagt: «Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz». Das hilft auch den Kulturlandschaften. Denn ohne die grasfressenden Schafe werden die Kulturlandschaften verbuschen. Die Biodiversität würde abnehmen und die Landschaften würden auch für Biker oder Wanderinnen an Attraktivität verlieren.

Natur- und Artenschutz werden gestärkt

Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärkt den Natur- und Artenschutz. Geschützte Tiere wie Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger werden besser geschützt. Der Bundesrat hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Und reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützte Arten auf die Liste der Regulierbaren setzen werden. Und mit der Trophäenjagd hat das revidierte Gesetz - anders als die Gegner suggerieren - nichts zu tun. Wird die Revision nicht angenommen, ändert sich daran nichts. In den letzten 18 Jahren gab es im nationalen Parlament keinen einzigen Vorstoss, um Birkhahn, Schneehuhn, Schneehasen, Waldschnepfe oder eine andere Art zu schützen. Jagdliche Eingriffe gibt es selbstverständlich nur dort, wo die Bestände es erlauben.

Die Lebensräume der Wildtiere können mit der gesetzlich verankerten finanziellen Unterstützung durch den Bund massiv verbessert werden, zum Beispiel die Wasser- und Zugvogelreservate sowie die Wildtierkorridore. «In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere zwingend notwendig und dank dem Jagdgesetz werden sie endlich gesichert», sagt FDP Nationalrätin Maja Riniker. Die Kantone erhalten auch mehr Geld für Wildtierschäden wie beispielsweise für Infrastrukturschäden, die der Biber zuweilen in Millionenhöhe verursacht. Die Akzeptanz des Bibers wird durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen.

Das revidierte Gesetz greift also nicht nur mit Regeln für die Regulierung von geschützten Tieren ein, sondern es baut die Finanzierung der Präventionsmassnahmen und der Konfliktminimierenden Vergütungsmassnahmen massiv aus. Darum ist das Gesetz eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren und verdient ein klares JA.

LINK Download für Bilder und weitere Dokumente: https://www.swisstransfer.com/d/440ac070-04bd-4cc6-9faf-382d797ef432

Weitere Informationen unter: www.ja-zum-jagdgesetz.ch

Kontakte:

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch

 

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Die Finanzkommission lehnt unberechtigte Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft ab

14.11.24 | Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands lehnt die Umweltverantwortungsinitiative ab, die am 9. Februar 2025 zur Abstimmung kommt. Er sagt auch Nein zur Vegi-Initiative und spricht sich gegen einen Gegenvorschlag aus.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nein zur Umweltverantwortungs- und Vegi-Initiative

07.11.24 | Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands lehnt die Umweltverantwortungsinitiative ab, die am 9. Februar 2025 zur Abstimmung kommt. Er sagt auch Nein zur Vegi-Initiative und spricht sich gegen einen Gegenvorschlag aus.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Zwiespältige Beurteilung des Verordnungspakets

06.11.24 | Das Verordnungspaket 2024 bringt einige Neuerungen mit sich. Aus Sicht des SBV beinhaltet es positive wie negative Elemente.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Agrarpolitik: Komplexität reduzieren!

01.11.24 | Die Komplexität des agrarpolitischen Systems hat ein untragbares Ausmass erreicht. Mit dem runden Tisch «Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben» stösst Bundesrat Guy Parmelin deshalb eine wichtige Diskussion an. Für den Schweizer Bauernverband ist klar: Bei den Kontrollen anzusetzen ist gut, es reicht aber nicht. Für eine wirksame Entlastung der Bauernfamilien braucht es zeitnahe Vereinfachungen auf allen Stufen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Kommission lehnt unberechtigte Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft ab

29.10.24 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats will keine Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft in den Jahren 2026 bis 2029. Der Schweizer Bauernverband ist erleichtert über diesen Entscheid.

Mehr lesen
Stellungnahmen Stellungnahme zu 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen

28.10.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur Raumplanungsverordnung

17.10.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Raumplanungsverordnung.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Raumplanungsverordnung: Unbrauchbarer Vorschlag

16.10.24 | Die Landwirtschaftskammer des Bauernverbands befasste sich heute mit dem Vorschlag zur Raumplanungsverordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzone und sendet diesen mit dem Auftrag zur Überarbeitung an das Bundesamt für Raumentwicklung zurück. Weiter fassten die Mitglieder die Ja-Parolen zum Ausbau der Autobahn und zur einheitlichen Finanzierung von Leistungen für die Abstimmung vom 23. November.

Mehr lesen