Hauptinhalt

Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. August 2020

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Für diese behördlichen Eingriffe schafft das Gesetz klare Regeln. Alle bürgerlichen Parteien, JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen unterstützen die fortschrittlichen Anpassungen des 34jährigen Gesetzes.

Ausgangslage für die Gesetzesrevision war eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler, die auf linker und rechter Ratsseite breit unterstützt wurde und deren Ziel es war, die Regeln für den Abschuss von Wölfen zu ändern, um die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere zu begrenzen und um die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen. Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe, heute gibt es 10 Rudel und über 80 Tiere. Es ist klar, dass dies immer öfter zu Konflikten führt, für die es neue Lösungen braucht.

Im revidierten Gesetz ist klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt auch für den Wolf, der ein geschütztes Tier bleibt. Die Kantone dürfen nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliert und sich in Siedlungsgebieten aufhält oder wenn er Herdenschutzmassnahmen umgeht. Vorab müssen die Kantone mit dem Bundesamt für Umwelt Rücksprache halten. Und jede Massnahme gegen eine geschützte Tierart untersteht dem Verbandsbeschwerderecht.

Ziel der regulierenden Eingriffe ist es, die Sicherheit für Nutztiere, Kulturlandschaften und Menschen zu erhöhen. Denn für den Gesetzgeber sind neben den Wildtieren auch die Nutztiere schützenswert. SBV-Präsident und CVP Nationalrat Markus Ritter sagt: «Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz». Das hilft auch den Kulturlandschaften. Denn ohne die grasfressenden Schafe werden die Kulturlandschaften verbuschen. Die Biodiversität würde abnehmen und die Landschaften würden auch für Biker oder Wanderinnen an Attraktivität verlieren.

Natur- und Artenschutz werden gestärkt

Das revidierte Jagdgesetz schafft klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärkt den Natur- und Artenschutz. Geschützte Tiere wie Biber, Luchs, Graureiher und Gänsesäger werden besser geschützt. Der Bundesrat hat nicht mehr die Kompetenz, sie zu jagdbaren Arten zu erklären. Und reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan. Parlament und Bundesrat haben klar betont, dass sie keine weiteren geschützte Arten auf die Liste der Regulierbaren setzen werden. Und mit der Trophäenjagd hat das revidierte Gesetz - anders als die Gegner suggerieren - nichts zu tun. Wird die Revision nicht angenommen, ändert sich daran nichts. In den letzten 18 Jahren gab es im nationalen Parlament keinen einzigen Vorstoss, um Birkhahn, Schneehuhn, Schneehasen, Waldschnepfe oder eine andere Art zu schützen. Jagdliche Eingriffe gibt es selbstverständlich nur dort, wo die Bestände es erlauben.

Die Lebensräume der Wildtiere können mit der gesetzlich verankerten finanziellen Unterstützung durch den Bund massiv verbessert werden, zum Beispiel die Wasser- und Zugvogelreservate sowie die Wildtierkorridore. «In einer Landschaft, die durch Verkehrsachsen stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere zwingend notwendig und dank dem Jagdgesetz werden sie endlich gesichert», sagt FDP Nationalrätin Maja Riniker. Die Kantone erhalten auch mehr Geld für Wildtierschäden wie beispielsweise für Infrastrukturschäden, die der Biber zuweilen in Millionenhöhe verursacht. Die Akzeptanz des Bibers wird durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen.

Das revidierte Gesetz greift also nicht nur mit Regeln für die Regulierung von geschützten Tieren ein, sondern es baut die Finanzierung der Präventionsmassnahmen und der Konfliktminimierenden Vergütungsmassnahmen massiv aus. Darum ist das Gesetz eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren und verdient ein klares JA.

LINK Download für Bilder und weitere Dokumente: https://www.swisstransfer.com/d/440ac070-04bd-4cc6-9faf-382d797ef432

Weitere Informationen unter: www.ja-zum-jagdgesetz.ch

Kontakte:

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch

 

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Parlament will stabile finanzielle Rahmenbedingungen für die Bauernfamilien

19.12.24 | Der Nationalrat will den landwirtschaftlichen Rahmenkredit für die Jahre 2026 bis 2029 weitgehend auf demselben Niveau belassen, wie der aktuelle Rahmenkredit. Er lehnt damit den Vorschlag des Bundesrates ab, bei der Landwirtschaft zu sparen. Auch das Budget 2025 soll auf der gleichen Höhe wie im Vorjahr fortgeführt werden. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diese Entscheide, welche der wirtschaftlichen Situation der Bauernfamilien Rechnung tragen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Modification de l’annexe 1 de l’OPPh

13.12.24 | Prise de position de l'USP sur la Modification de l’annexe 1 de l’OPPh.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441)

12.12.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Gegenvorschlag zur Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441).

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Weiter wachsende Wolfsbestände müssen reguliert werden

02.12.24 | Die neuen Monitoringzahlen des Bundes zeigen, dass die Wolfspopulation weiter zunimmt. Durch die sofortige Entnahme von Problemrudeln und problematischen Einzeltieren lässt sich das Konfliktpotential mit der Land- und Alpwirtschaft massgeblich senken.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Markus Ritter bleibt bis 2028 Bauernpräsident

20.11.24 | Die Delegierten des Schweizer Bauernverbands wählten Markus Ritter für weitere vier Jahre zu ihrem Präsidenten. Auf 2028 kündigte er an der heutigen Jahresversammlung seinen Rücktritt an. Das Vizepräsidium besteht aus den bisherigen Mitgliedern Anne Challandes, Präsidentin des Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverbands und Nationalrat Alois Huber sowie neu Damien Humbert-Droz. Frisch in den Vorstand gewählt sind Marc Brodbeck, Präsident des Bauernverbands beider Basel und Adrian Brügger, Präsident von Agri Freiburg. Schliesslich gab es 16 Wechsel in der Landwirtschaftskammer. Thematisch beschäftigten die Delegierten besonders die unfairen Sparpläne des Bundes, die Ausgestaltung der nächsten Agrarpolitik und anstehenden Volksinitiativen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Erneut rückläufige Einkommen: Es gibt grossen Handlungsbedarf!

19.11.24 | Die heute von Agroscope veröffentlichten Einkommenszahlen der Schweizer Landwirtschaft zeigen ein ernüchterndes Bild. Nach dem bereits kritischen Vorjahr ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst mit 54’800 Franken pro Familienarbeitskraft zum zweiten Mal in Folge rückläufig. Die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen in der Landwirtschaft beim Agrarbudget 2025 und Zahlungsrahmen 26-29 sind daher völlig unangebracht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte.»

18.11.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte.»

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Die Finanzkommission lehnt unberechtigte Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft ab

14.11.24 | Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands lehnt die Umweltverantwortungsinitiative ab, die am 9. Februar 2025 zur Abstimmung kommt. Er sagt auch Nein zur Vegi-Initiative und spricht sich gegen einen Gegenvorschlag aus.

Mehr lesen