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Bauernverband begrüsst Verbesserung des Jagdgesetzes

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 09. Mai 2019

Nach dem Ständerat behandelte der Nationalrat gestern die Änderung des Jagdgesetzes. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die von der grossen Kammer eingeführten Verbesserungen. Mit den Anpassungen schafft sie die Grundlage, dass Wölfe und Biber besser reguliert und weitere Schäden abgewendet werden können. Für die Schweizer Landwirtschaft ist die wirksame Regulierung von schadstiftenden Wildtieren ein Kernanliegen. Gleichzeitig erhalten die Kantone Kompetenzen zurück, um ab einer gewissen Schadensstärke selber justierende Massnahmen anzuordnen. Für den SBV ist weiter von Bedeutung, dass inskünftig auch von Bibern verursachte Beschädigungen an Wegen und Meliorationen abgegolten werden können. Der Ständerat entschied bereits im Sommer über die Vorlage. Er wollte neben dem Wolf und Biber zusätzlich auch den Luchs neu zu den regulierbaren Arten zählen und damit eine vernünftige Bestandesdichte anstreben. Es bleibt zu hoffen, dass die kleine Kammer in der Differenzbereinigung bei dieser Beurteilung bleibt.

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09.05.19 | Bauernverband begrüsst Verbesserung des Jagdgesetzes Nach dem Ständerat behandelte der Nationalrat gestern die Änderung des Jagdgesetzes. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die von der grossen Kammer eingeführten Verbesserungen. Mit den Anpassungen schafft sie die Grundlage, dass Wölfe und Biber besser reguliert und weitere Schäden abgewendet werden können. Für die Schweizer Landwirtschaft ist die wirksame Regulierung von schadstiftenden Wildtieren ein Kernanliegen. Gleichzeitig erhalten die Kantone Kompetenzen zurück, um ab einer gewissen Schadensstärke selber justierende Massnahmen anzuordnen. Für den SBV ist weiter von Bedeutung, dass inskünftig auch von Bibern verursachte Beschädigungen an Wegen und Meliorationen abgegolten werden können. Der Ständerat entschied bereits im Sommer über die Vorlage. Er wollte neben dem Wolf und Biber zusätzlich auch den Luchs neu zu den regulierbaren Arten zählen und damit eine vernünftige Bestandesdichte anstreben. Es bleibt zu hoffen, dass die kleine Kammer in der Differenzbereinigung bei dieser Beurteilung bleibt.

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