Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Schweizer Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und gelten die von der Gesellschaft geforderten Leistungen ab. Ihre Grundlage haben sie im Artikel 104 der Bundesverfassung. Aktuell gibt es sieben verschiedene Beitragstypen.
- Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft;
- Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln;
- Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt;
- Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften;
- Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen (zum Beispiel Bio und Integrierte Produktion);
- Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen;
- Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung.
Voraussetzung für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Dazu gehören bedarfsgerechte Düngung, angemessener Pflanzenschutzmitteleinsatz, Mindestflächen für den ökologischen Ausgleich, geeignete Fruchtfolge oder Bodenschutzmassnahmen. Pro Jahr zahlte der Bund den Landbauernfamilien rund 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen.
Die Unterstützung der Landwirtschaft mit Direktzahlungen unterstreicht den Willen von Bevölkerung und Politik eine einheimische Produktion zur Sicherung der Ernährungssicherheit aufrechtzuerhalten.