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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
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SBV-News SBV-News Nr. 36 (02.09. – 06.09.2019)

10.09.19 | Sechs Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen steht schon die entscheidende Phase des Wahlkampfs bevor. Angesichts der vielen und bedeutenden landwirtschaftlichen Themen, die im Parlament zur Behandlung anstehen, ist es äusserst wichtig, auch in der nächsten Legislaturperiode über eine starke bäuerliche Vertretung zu verfügen. Der SBV wird daher in Aufrufen und Inseraten die bäuerliche Basis und deren Umfeld zur Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die Teilnahme war schon immer wichtig, aber dieses Mal ist sie wichtiger als je zuvor.

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Stellungnahmen 10.09.19 Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

10.09.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Mit Ausnahme von Art. 15e sowie Art. 17d Abs. 3 lit d der ELV verzichten wir auf eine konkrete Stellungnahme zu einzelnen Bestimmungen. Wir erachten die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als zweckmässig und begrüs-sen sie. Im vierten Abschnitt der Erläuterungen zum Artikel 15e der ELV wird festgehalten, dass der Vermögensverzicht auf Basis des Verkehrswertes erfolgt. Dies stimmt für landwirtschaftliche Liegenschaften, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind und ein Gewerbe darstellen nicht, wenn der Beschenkte die Anforderungen an einen Selbstbewirtschafter gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Boden-recht BGBB erfüllt und diese auch ausführt. Der Verzicht entspricht gemäss der Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes vom 31. Januar 2018 dann nur dem landwirtschaftlichen Ertragswert. Dement-sprechend weisen wir darauf hin, dass bei der Ermittlung eines Verzichts die besonderen Regelungen des bäuerli-chen Bodenrechts zu berücksichtigen sind. Die Regelung von Art. 17d Abs. 3 lit. d, wonach Genugtuungssummen einschliesslich des Solidaritätsbeitrages nach dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 bei der Ermittlung des Vermögensverzichts unberücksichtigt bleiben, begrüssen wir ausdrücklich. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen. Freundliche Grüsse Schweizer Bauernverband

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SBV-News SBV-News Nr. 35 (26.08. – 30.08.2019)

03.09.19 | Die reisserische und einseitige Berichterstattung rund um das Thema Pflanzenschutz reisst nicht ab. Umso wichtiger, dass wir mit der Aufklärungskampagne «Wir schützen was wir lieben» mit Fakten entgegenhalten. In einem Facebook-Post wiesen wir darauf hin, was gemäss Bundesamt für Umwelt in einem Jahr den Rhein hinunterfliesst: 65t Industrie- und Haushaltchemikalien, 20t Arzneimittel, 20t künstliche Lebensmittelzusatzstoffe und 1t Pflanzenschutzmittel. Dieser Beitrag ging viral, erreichte bereits 130'000 Menschen und wurde über 1'100 Mal geteilt. Die weitere Verbreitung ist sehr gewünscht! t.

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Stellungnahmen 02.09.19 Landschaftskonzept Schweiz

02.09.19 | Der Schweizer Bauernverband lehnt das vorliegende aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) in dieser Form ab. Der Fokus des Konzepts liegt zu sehr auf Bewahrung und Schutz der Landschaft anstatt auf deren Weiterentwicklung und Gestaltung. Zwar stellen eine stärkere Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden und die Klärung der Abläufe, Prozesse und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure bei der Umsetzung des Konzepts grundsätzlich positive Ansätze dar. Dennoch besteht aus Sicht des SBVs zahlreiche Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung des Konzepts notwendig macht. Die Berücksichtigung der föderalen Kompetenzordnung stellt für den SBV eine Grundforderung an das vorliegende Landschaftskonzept dar. Vor diesem Hintergrund erachtet der SBV den im Vergleich zum Vorgängerdokument hohen Detaillierungsgrad des Konzepts, der insbesondere in den sehr präzis formulierten Sachzielen zum Ausdruck kommt, als ein grundsätzliches Problem und eine negative Entwicklung. Die detailliert formulierten Anforderungen in den verschiedenen Politikbereichen greifen aus Sicht des SBVs teilweise in einer inakzeptablen Weise in die Kernkompetenzen der Kantone und Gemeinden ein und verringern den Handlungsspielraum dieser Staatsebenen bei der Umsetzung des Konzepts. Dies gilt namentlich für die Raumplanung. Es ist daher unerlässlich, das Konzept wesentlich zu vereinfachen und auf allgemeine Leitlinien zu beschränken, entsprechend seinem besonderen Status gemäss Art. 13 RPG. Das Konzept soll keinen Gesetzescharakter aufweisen. Dies muss Gesetzen und Verordnungen vorbehalten bleiben. Neben der notwendigen Vereinfachung des Konzepts beantragt der SBV, in der überarbeiteten Fassung stärker auf die Zielkonflikte einzugehen, die sich aus den formulierten Zielen ergeben, namentlich im Bereich der Landwirtschaft und dem Grundsatz der dezentralen Besiedlung. Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung müssen im Konzept angemessen berücksichtigt werden. Das Konzept muss so gestaltet sein, dass es genügend Gestaltungsspielraum für lnteressensabwägungen und Bedürfnisse der nachfolgenden Staatsebenen gibt. ln Bezug auf die konzeptuellen Grundlagen des Konzepts hält der SBV fest, dass gewisse Neuerungen sowohl in Bezug auf ihren Hintergrund wie auch hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen nur ungenügend erläutert werden. Begrüssenswert ist, dass die Landschaft als Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum bezeichnet wird, auch wenn dies zu wenig zum Tragen kommt in den Sachzielen

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Nein zur Biodiversitätsinitiative

Die Biodiversitätsinitiative würde die (nachhaltige) Energie- und Lebensmittelproduktion, aber auch die Nutzung des Waldes und des ländlichen Raums für den Tourismus stark einschränken. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Essen und Holz nähmen zu.

Fokus digital «Biodiversität»

Wie alle menschlichen Aktivitäten, hat auch die Landwirtschaft einen Einfluss auf die Biodiversität. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen. Daher tragen Bauernfamilien eine grosse Verantwortung und erfüllen verschiedene Auflagen. Die Agrarpolitik setzt zur Förderung der biologischen Vielfalt hohe Flächenziele in Bezug auf Quantität und Qualität. Diese sind heute praktisch alle erreicht. Unterdessen dienen im Schnitt 19 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Förderung der biologischen Vielfalt.

«1000 für die Biodiversität»

Mit 1000 zusätzlichen Kleinstrukturen und Bäumen wollen der Schweizer Bauernverband und Coop mithelfen, die Qualität von bestehenden Flächen zur Förderung der Biodiversität zu verbessern. Dafür zahlen sie 100 Franken pro neues Element. Deshalb heisst es jetzt: Mitmachen und mithelfen, das Ziel bis Ende April zu erreichen. 

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: