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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Freihandel mit Mercosur: Wie steht es um die Nachhaltigkeit?

24.08.19 | Die verhandelten Konzessionen im Agrarbereich gehen beim Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten teilweise sehr weit. So die Einschätzung des Schweizer Bauernverband (SBV) nach Vorliegen erster Informationen. Beim sensiblen Produkt Rindfleisch will die Schweiz deutlich mehr zugestehen, als die EU dies tat. Die Umsetzung des neuen Verfassungs-artikels 104a Buchstabe d ist ebenfalls mangelhaft. Dieser verpflichtet den Bund zu Handels-verträgen, die zur Nachhaltigkeit beitragen. Offenbar verschliesst die offizielle Schweiz bei importierten Produkten beide Augen, wenn es um Umweltverschmutzung, Regenwaldabhol-zung oder Arbeitsrechte geht. Ob der SBV das Abkommen unterstützt, ist noch nicht klar. Er muss dieses zuerst im Detail analysieren.

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Stellungnahmen 22.08.19 Deklaration von Koscher- und Halalfleisch

23.08.19 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die vorgeschlagene Regelung der verbesserten Deklarationspflicht für importiertes Koscher- oder Halalfleisch. Die verbesserte Deklaration ist aus Sicht des SBV die absolute Minimallösung in dieser Problematik. Daher bedauert der SBV, dass der Teilbereich Differenz bei den Zuschlagspreisen für Teilzollkontingente nicht Teil dieser Änderung des Gesetzes ist. Die Angleichung der Zuschlagspreise dieser Teilzollkontingente 5.3 bis 5.6 an die Zuschlagspreise der Hauptkontingente wäre das wirksamste Mittel um die in der Parlamentarischen Initiative Buttet 15.499 aufgezeigten Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Wir schlagen vor, LWG im Artikel 17 um einen Absatz 2 zu ergänzen. Es soll eine allgemeine Bestimmung eingefügt werden, dass gleichartige Produkte, die auf den Märkten austauschbar sind, und innerhalb der Zollkontingente importiert werden, zu den gleichen Bedingungen und finanziellen Konditionen wie die nicht reservierten Produkte einzuführen sind.

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Stellungnahmen 22.08.19 Projekt Stretto 3

23.08.19 | Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass mit dieser Verordnungsänderung die Motion Bourgeois 15.4114 "Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt" umgesetzt werden soll. Der SR als Zweitrat hat dieser Motion im März 2017 zugestimmt, seither sind bereits mehr als 2 Jahre vergangen. Der SBV fordert daher, dass die Motion Bourgeois spätestens per Mai 2020 in Kraft gesetzt wird und nicht noch weitere Verzögerungen erfährt, denn damit wird den Schweizer Landwirten endlich die Möglichkeit gegeben, auszuloben, dass sie ihre Tiere GVO-frei füttern. Die Schweizer Landwirte setzen systematisch GVO-freie Futtermittel ein. Dies ist ein Mehraufwand für die Landwirte, der mit Mehrkosten von mehreren Millionen Franken jährlich verbunden ist. Mit dieser neuen Bestimmung werden die Schweizer Landwirte diesen Mehrwert endlich auch in Wert setzen können. Die aktuelle Situation ist täuschend für die Konsumenten, da die aktuelle Rechtslage keine Transparenz schafft. Heute ist nicht ersichtlich, welchen tierischen Produkte von Tieren stammen, die mit GVO-Futter oder mit GVO-freiem Futter gefüttert wurden. Für die Konsumenten ist nicht ersichtlich, dass ein Joghurt aus dem Ausland möglicherweise mit GVO-Futtermitteln produziert wurde, im Unterschied zum Joghurt mit Schweizer Milch, welches von GVO-frei gefütterten Tieren stammt. Mit der vorgeschlagenen Regelung kann diese aktuell täuschende Situation behoben werden und es wird endlich Transparenz geschaffen. Täuschend ist ebenfalls, dass zunehmend als GVO-frei gelabelte Produkte aus dem umliegenden Ausland in die Schweiz gelangen und hier in den Läden verkauft werden. Aus unserer Sicht tragen GVO-frei gelabelte Produkte aus dem Ausland in der heutigen Situation zur Verunsicherung von KonsumentInnen bei, ob die Schweizer Nutztiere mit GVO-Futter gefüttert werden. Dem SBV ist ein Anliegen, dass Transparenz geschaffen wird, welche Zusatzstoffe gemäss dem Vorgeschlagenen Art. 37 Abs. 5 Bst. b verwendet werden bzw. verwendet werden dürfen. Der SBV schlägt daher vor, dass eine Liste mit den Stoffen, die unter diese Ausnahme fallen, publiziert wird, idealerweise vom BLV. Falls die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» nicht eingeführt wird, muss aus Sicht des SBV eine zwingende Deklaration für mit GVOFuttermitteln hergestellt Produkte eingeführt werden.

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Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

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Nein zur Biodiversitätsinitiative

Die Biodiversitätsinitiative würde die (nachhaltige) Energie- und Lebensmittelproduktion, aber auch die Nutzung des Waldes und des ländlichen Raums für den Tourismus stark einschränken. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Essen und Holz nähmen zu.

Fokus digital «Biodiversität»

Wie alle menschlichen Aktivitäten, hat auch die Landwirtschaft einen Einfluss auf die Biodiversität. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen. Daher tragen Bauernfamilien eine grosse Verantwortung und erfüllen verschiedene Auflagen. Die Agrarpolitik setzt zur Förderung der biologischen Vielfalt hohe Flächenziele in Bezug auf Quantität und Qualität. Diese sind heute praktisch alle erreicht. Unterdessen dienen im Schnitt 19 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Förderung der biologischen Vielfalt.

«1000 für die Biodiversität»

Mit 1000 zusätzlichen Kleinstrukturen und Bäumen wollen der Schweizer Bauernverband und Coop mithelfen, die Qualität von bestehenden Flächen zur Förderung der Biodiversität zu verbessern. Dafür zahlen sie 100 Franken pro neues Element. Deshalb heisst es jetzt: Mitmachen und mithelfen, das Ziel bis Ende April zu erreichen. 

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: