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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Parlament investiert in Forschung und Pflanzenzüchtung

10.12.19 | Auch der Ständerat möchte sechs zusätzliche Millionen für das Kompetenzzentrum Boden, die Pflanzenzüchtung und die Bioforschung einsetzen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diese Entscheide.

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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Neuerungen bei der Stellenmeldepflicht

10.12.19 | Bei der auf den 1. Juli 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht gibt es auf Anfang 2020 Neuerungen. Damit fallen ab 1. Januar sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft darunter, auch jene mit Gemüse- und Weinbau. Alle offenen Stellen sind folglich der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Schweizer Bauernverband hat sein Merkblatt zur Stellenmeldepflicht überarbeitet.

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SBV-News SBV-News Nr. 49 (02.12. – 06.12.2019)

10.12.19 | Ressourcenprojekte und Pflanzenschutzmittel Anfang Dezember fand ein Austausch zu den aktuellen Ressourcenprojekten im Bereich Pflanzenschutzmittel statt. Ziel der Veranstaltung war neben einem Überblick über die laufenden Aktivitäten, die auftretenden Heraus-forderungen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Insgesamt wurden fünf laufende Ressourcenprojekte (BL, BE, Precision Farming ZH, Aqua San TG und PestiRed IP-Suisse) und drei in Erarbeitung stehende Projekte (Vitisan, Fruit Zéro Residu, Res0Sem) vorgestellt. Eine gute Planung, Begleitung, transparente Kommunikation und die Integration der Landwirte sowie die Praxisnähe scheinen Schlüsselfaktoren für erfolgreiche Projekte zu sein.

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Stellungnahmen 09.12.19 Förderung der Forschung und der Innovation

09.12.19 | Mit Ihrem Schreiben vom 20. September 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) grundsätzlich. Die Umgestaltung der Innovationsförderung (insb. FIFG Art 18-23) erlaubt dem Bund situativer und flexibler zu handeln und somit besser auf die unterschiedlichsten und sich rasch verändernde Bedürfnisse und Anforderungen der mittelbeantragenden Forschungsakteure einzugehen. Dabei begrüssen wir insbesondere: • Die höhere Flexibilität bei der Projektförderung, je nach Situation des Umsetzungspartners • Innosuisse erhält mehr Kompetenzen und mehr Handlungsoptionen - gleichzeitig aber auch einen klarer definierten Rahmen, wie Innovationsförderung umgesetzt werden soll. • Die Möglichkeit dynamisch auf sich wandelnde Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie Bedürfnisse der unterstützten umsetzenden Unternehmen zu reagieren. • Eine direkte Start-up/ und Spinn-off-Förderung kann auch für die Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft positive Effekte generieren: z.B. im Bereich von Smartfarming Projekten. • Wir erhoffen uns durch diese Gesetzesänderungen insgesamt eine Stärkung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums. Die wachsende Weltbevölkerung, der Klimawandel, veränderte Lebens- und Konsumgewohnheiten sind grosse gesellschaftliche Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Wertschöpfungskette Landwirtschaft und Ernährung substanziell beitragen muss. Auch in den Fachgebieten dieses Sektors sind Innovation und Forschung auf höchstem Niveau unabdingbare Voraussetzung für eine Bewältigung der Probleme im sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Interesse. Deshalb erwarten wir, dass durch die Novellierung des FIFG keine übermässige Umwidmung von Innovations- und Forschungsfördermitteln aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Bereiche stattfindet. Wir finden bei der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung keine Hinweise, dass eine Umwidmung explizit beabsichtigt wäre, sehen aber trotzdem eine gewisse Gefahr für die Landwirtschaft. Nämlich zum Beispiel dann, wenn aufgrund der neuen Regeln Mittel aus der für die Landwirtschaft wichtigen Ressortforschung in andere Projekte flössen. Die Anpassungen der Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse erscheinen uns hinsichtlich der Handlungsflexibilisierung im Ablauf der Mittelvergabe konsequent. Indem Innosuisse und SNF die Möglichkeit erhalten, die Reserveobergrenze vorübergehend zu überschreiten, können sie über die Jahre Schwankungen besser abfedern und auf die sich verändernden Bedürfnisse sowie auf die Qualitäts- und Nachfrageschwankungen bei den Fördergegenständen eingehen. Die gewünschte Kontinuität bei der inhaltlichen Ausrichtung Forschungsförderung kann damit operativ besser gewährleistet werden. Es liegt im Interesse der Landwirtschaft und der gesamten Gesellschaft, dass Forschungs- und Innovationsförderung ein Maximum an positiver Wirkung erzielen. Aus Sicht des SBV kann diese Gesetzesanpassung dazu einen Beitrag leisten, weshalb wir sie begrüssen. Die flexibleren Möglichkeiten bei der Vergabe von Beiträgen soll aus Sicht des SBV aber mit dem Ziel verbesserter Förderung von erfolgsversprechenden Innovations- und Start-up- -Projekte umgesetzt werden und darf nicht zu einem Forschungsmittelabfluss von Aufgaben und Projekten in der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Sektoren führen.

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Nein zur Biodiversitätsinitiative

Die Biodiversitätsinitiative würde die (nachhaltige) Energie- und Lebensmittelproduktion, aber auch die Nutzung des Waldes und des ländlichen Raums für den Tourismus stark einschränken. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Essen und Holz nähmen zu.

Fokus digital «Biodiversität»

Wie alle menschlichen Aktivitäten, hat auch die Landwirtschaft einen Einfluss auf die Biodiversität. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen. Daher tragen Bauernfamilien eine grosse Verantwortung und erfüllen verschiedene Auflagen. Die Agrarpolitik setzt zur Förderung der biologischen Vielfalt hohe Flächenziele in Bezug auf Quantität und Qualität. Diese sind heute praktisch alle erreicht. Unterdessen dienen im Schnitt 19 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Förderung der biologischen Vielfalt.

«1000 für die Biodiversität»

Mit 1000 zusätzlichen Kleinstrukturen und Bäumen wollen der Schweizer Bauernverband und Coop mithelfen, die Qualität von bestehenden Flächen zur Förderung der Biodiversität zu verbessern. Dafür zahlen sie 100 Franken pro neues Element. Deshalb heisst es jetzt: Mitmachen und mithelfen, das Ziel bis Ende April zu erreichen. 

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: