Die landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz ist eingebettet in das sogenannte landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystem (kurz LIWIS). Die Forschung steht mit allen Akteuren des LIWIS im intensiven Austausch, insbesondere mit der Beratung und mit den Trägern der landwirtschaftlichen Berufs- und Weiterbildung auf den verschiedenen Bildungsstufen (Grundbildung bis Universität). Neben der Wissensgenerierung gehört zu einer fruchtbaren Forschung auch der Wissenstransfer, d.h. eine zielgruppengerechte Aufbereitung der Erkenntnisse und deren Diffusion in die Praxis. Anwendungsorientierte Forschung ist für die praktische Land- und Ernährungswirtschaft aus offensichtlichen Gründen von grosser Bedeutung; für den SBV ist jedoch auch klar, dass ohne Grundlagenforschung (mitunter auch ohne unmittelbaren Praxisbezug) eine Weiterentwicklung des Wissens unmöglich ist.
In der Schweiz beschäftigen sich im und zum Bereich Landwirtschaft und Ernährung einerseits Private und andererseits öffentliche Akteure mit der Forschung. Es existieren diverse Forschungsabteilungen von privaten Unternehmen und Organisationen wie z.B. Tier- und Pflanzenzuchtorganisationen, Nahrungsmittelindustrie oder bei den Chemie-, Pharma- und Life Sciences-Industrien. Bedeutende Forschungsinstitutionen im Bereich Landwirtschaft sind die Eidgenössisch Technische Hochschule in Zürich und Lausanne (ETHZ + EPFL), die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), Agroscope (Forschungsanstalt des Bundes) sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und diverse weitere Institute an Universitäten und Fachhochschulen. Die landwirtschaftliche Forschung gilt als Ressortforschung und ist damit an die Bundesverwaltung angegliedert. Die Koordination der Forschung obliegt dem Bundesamt für Landwirtschaft. Dieses antizipiert den Forschungsbedarf in der Landwirtschaft und stellt sicher, dass dieser durch ein geeignetes Instrumentarium abgedeckt ist. Neben der Forschungstätigkeit unterstützt die Agrarforschung auch die Weiterentwicklung der Agrarpolitik, Vollzugs- und Monitoringaufgaben oder die Beantwortung und Umsetzung parlamentarischer Vorstösse. Das nationale Landwirtschaftsgesetz LwG (SR 910.1) befasst sich in seinem 6. Titel in Art. 114 bis 117 mit der Forschung. Dort sind die Grundlagen für die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des Bundes (Agroscope) und den Forschungsrat festgehalten sowie deren Aufgaben und Finanzierung. Für die strategische Ausrichtung der Agroscope ist der 12-köpfige Agroscope-Rat zuständig. Dieser befasst sich vor allem mit strategischen Infrastrukturfragen und erarbeitet das Arbeitsprogramm der Agroscope, worin die thematischen Schwerpunkte über vier Jahre festgehalten werden. Im Agroscope-Rat gibt es vier landwirtschaftliche Praxisvertreter/innen, deren Nomination dem SBV obliegt und welche die Schnittstelle zwischen Praxis und Forschung bilden. Um die landwirtschaftlichen Anliegen möglichst breit abzustützen, wurde 2019 die Fachkommission «Landwirtschaftliche Forschung und Beratung» gegründet, die unter Wahrung er Vertraulichkeitsregelung des Agroscope-Rates über die Positionen im Rat berät.
Bei der Wissensdiffusion und dem Wissenstransfer in die Landwirtschaft nimmt die Zusammenarbeit zwischen der Agridea und den kantonalen und privaten Beratungsdiensten eine bedeutende Rolle ein. Die Beratungszentrale Agridea ist als Verein organisiert, zu dessen Mitglieder sämtliche Kantone und rund 50 landwirtschaftliche Organisationen zählen, darunter auch der SBV. Die Agridea bildet die Schnittstelle zwischen der Forschung und den kantonalen Fachstellen und bezeichnet sich selbst als neutrale Wissensdrehscheibe. Durch einen Sitz im Vorstand der Agridea und einer engen Zusammenarbeit in zahlreichen Projekten wird der Austausch zwischen SBV und Agridea bei agrarpolitischen Umsetzungsfragen sichergestellt. Eine weitere relevante Organisation ist das Swiss Food Research Netzwerk, das Wissen, Innovationen und Akteure aus dem gesamten Agro-Food-Bereich zusammenbringt.
Für den SBV ist offenkundig: Ein funktionierendes LIWIS im Dienst der Land- und Ernährungswirtschaft ist Voraussetzung, damit der Sektor seinen Beitrag zur Bewältigung der grossen anstehenden Aufgaben und Herausforderungen leisten kann. Das ist nicht weniger als die Ernährungssicherung und Nahrungsmittelsicherheit einer wachsenden Bevölkerung mit wandelnden Konsumbedürfnissen zu gewährleisten und dies vor dem Hintergrund knapper natürlicher Ressourcen (insb. Boden, Wasser, Energie). Es gilt dank Wissensgenerierung und Know-How-Transfer auch gleichzeitig die Wertschöpfung im ersten Sektor zu sichern und verbessern und damit zu einer Verbesserung der Einkommenssituation für die Akteure in der Urproduktion beizutragen.