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Neuerungen bei der Stellenmeldepflicht
Bei der auf den 1. Juli 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht gibt es auf Anfang 2020 Neuerungen. Damit fallen ab 1. Januar sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft darunter, auch jene mit Gemüse- und Weinbau. Alle offenen Stellen sind folglich der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Schweizer Bauernverband hat sein Merkblatt zur Stellenmeldepflicht überarbeitet.
Die vor eineinhalb Jahren eingeführte Stellenmeldepflicht ist eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Diese gibt vor, dass in Berufsarten mit einer festgelegten Mindestarbeitslosenquote alle offenen Stellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung (meistens RAV) gemeldet werden müssen. Da der Schwellenwert auf Anfang 2020 auf 5 Prozent gesenkt wird, fallen ab dann sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft – inklusive Gemüse- und Weinbau – darunter. Alle freien Stellen für landwirtschaftliche Hilfskräfte müssen deshalb zuerst über diese Vermittlungsstellen laufen. Das RAV gleicht die Ausschreibung mit den bei ihnen gemeldeten Personen ab und macht innerhalb von drei Arbeitstagen Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten. Beim RAV gemeldete Personen dürfen sich auch direkt bewerben. Der Betriebsleiter muss alle prüfen und eine Rückmeldung geben. Erst fünf Arbeitstage nach der Meldebetätigung darf er die gemeldete Stelle öffentlich ausschreiben oder anderweitig besetzen.
Ausgenommen von der Stellenmeldepflicht sind Arbeitseinsätze, die maximal 14 Tage dauern. Ebenso wenn Stellen mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens sechs Monaten bereits im Betrieb angestellt sind. Dies gilt auch für Lernende, die im Anschluss an eine Lehre angestellt werden. Die Anstellung von Ehepartnern oder engen Verwandten ist von dieser Pflicht ebenfalls befreit.
Die zentrale Informations- und Servicedrehscheibe rund um das Thema Stellenmeldepflicht ist das Webportal der Arbeitslosenversicherung www.arbeit.swiss. Darüber laufen auch die Meldungen von freien Stellen. Der Schweizer Bauernverband stellt auf der Webseite seiner Arbeitskräftevermittlung Agrimpuls ein Merkblatt mit Informationen zum konkreten Vorgehen und den Ausnahmen zur Verfügung: agrimpuls.ch.
Rückfragen
Monika Schatzmann
Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls
Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch