Hauptinhalt

Nötige Reformen anpacken, Experimente vermeiden

Medienmitteilung vom 25. Mai 2022

Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigen in Zeiten wachsender Unsicherheit über drei zentrale Stabilitätspfeiler: die Sicherung der AHV, das Zurückholen von Steuergeldern in die Schweiz und die sichere Versorgung mit Lebensmitteln. Konkret geht es um die Reform AHV21, die Reform der Verrechnungssteuer und die Volksinitiative gegen Massentierhaltung. Eine breite Allianz der Wirtschaft setzt sich für die Reformen von AHV und Verrechnungssteuer ein und lehnt neue Vorschriften für die Landwirtschaft ab, die letztlich allein die Auslandabhängigkeit erhöht.

Die geopolitische und die wirtschaftliche Lage sind durch grosse Unsicherheit geprägt. Die Nachwirkungen der Pandemie, der Krieg in der Ukraine und Lieferkettenprobleme sind nur einige Stichworte. In solchen Zeiten ist es besonders wichtig, dass die Schweiz ihre Hausaufgaben macht und Reformen anpackt. Dazu gehören die finanzielle Stabilisierung der AHV und die überfällige Reform der Verrechnungssteuer. Gleichzeitig ist in solchen Zeiten auf unnötige und teure Experimente wie die Tierhaltungsinitiative zu verzichten.

Die AHV21-Reform stabilisiert die angespannte Finanzlage in der 1. Säule durch eine Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann sowie durch eine moderate Mehrwertsteuererhöhung. Gleich-zeitig wird der Übergang in den Ruhestand flexibilisiert. Diese Reform ist ein erster, unerlässlicher Schritt zu mehr Rentensicherheit ohne Rentenkürzungen.

Die Reform der Verrechnungssteuer stoppt Steuergeschenke ans Ausland. Heute hat die Schweiz bei der Finanzierung mit Obligationen das Nachsehen. Wegen der Verrechnungssteuer ist das Geschäft weitgehend ins Ausland abgewandert. Dadurch gehen Steuereinnahmen verloren und die Finanzierung für Bund, Kantone und Gemeinden verteuert sich. Auch für Spitäler, den ÖV oder die Energieversorger verschlechtern sich die Finanzierungskonditionen. Von der Reform der Verrechnungssteuer profitieren deshalb alle. Wenn Geschäft aus dem Ausland zurückgeholt wird, steigen die Steuereinnahmen und die öffentliche Hand spart Zinskosten. Die Öffnung des Kapitalmarkts bringt zudem Chancen für unsere Pensionskassen und für nachhaltige Investitionen in der Schweiz.

Die unnötige Tierhaltungsinitiative schiesst mit der Festschreibung von Bio-Anforderungen über das Ziel hinaus. Schon heute sind die Anforderungen an die Tierhaltung in der Schweiz im Vergleich zu Ausland sehr hoch. So kennt die Schweiz als einziges Land bereits Höchsttierbestände. Die unnötige Initiative verteuert die einheimische Nahrungsmittelproduktion massiv. Die regionale Produktion wird auf Kosten von Importen geschwächt. Zudem bringt die Vorlage für die Konsumentinnen und Konsumenten weniger Wahlfreiheit und deutlich steigende Preise für tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch.

Sichere Renten, das Zurückholen von Steuergeldern in die Schweiz und eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln sind in unsicheren Zeiten wichtige Ziele. Eine breite Allianz aus Politik und Wirtschaft unterstützt deshalb Bundesrat und Parlament. Die Allianz engagiert sich am 25. September für ein JA zur Reform von AHV und Verrechnungssteuer, sowie für ein NEIN zur extremen Massentierhaltungs-initiative.

Rückfragen

Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

NR Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverband

Christoph Mäder, Präsident von economiesuisse

NR Fabio Regazzi, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv

Matthias Leuenberger, Präsident von scienceindustries

Marcel Rohner, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung

Dr. Rolf Dörig, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV

David Frick, Präsident von SwissHoldings

Martin Hirzel, Präsident von Swissmem

Dr. Hans-Jörg Bertschi, Co-Präsident von Swiss Family Business

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen
Stellungnahmen Revision des Energiegesetzes

24.06.20 | Mit der Energiestrategie 2050 beschloss die Schweizer Stimmbevölkerung 2017, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Die dazu festgelegten Fördermassnahmen laufen Ende 2022 und Ende 2030 aber aus. Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei werden bestehende Förderinstrumente verlängert und angepasst. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft bis im Jahre 2030 2'100 GWh/Jahr produzieren und dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.  Grundsätzlich befürwortet der SBV die Stossrichtung der Revision mit der Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035 und insbesondere die Verknüpfung der Energie- und Klimapolitik. Jedoch bedauern wir ausserordentlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den dringend nötigen Zubau neuer Anlagen enthält. Deshalb fordern wir technologiespezifische Zielwerte, da die Versorgungssicherheit und die eng verknüpften Klimaziele nur mit dem entsprechenden Energiemix erreicht werden können. Für PV-Anlagen bietet vorliegender Gesetzesentwurf mit grösseren Investitionsbeiträgen für Anlagen ohne Eigenverbrauch eine gute Lösung.  Aufgrund der engen Koppelung der Revision mit dem Stromversorgungsgesetz begrüssen wir die angekündigte Etablierung von Quartierstrom/ Energiegemeinschaften. Stromkonsumierende im ländlichen Raum dürfen dabei nicht diskriminiert werden, wobei die Landwirtschaft auf eine sichere Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen ist. Eine Anpassung der Netztarifierung aufgrund einer höheren Arbeitskomponente ist zurückzuweisen.  Die Schweizer Landwirtschaft möchte einen Beitrag leisten zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen. Hierfür ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale Produktion erneuerbarer Energien möglichst einfach und ökonomisch möglich ist. Die Förderung muss technologieabhängig ausgearbeitet werden, damit in Zukunft das Potential für Photovoltaik ausgenutzt wird und eine Lösung für das Fortbestehen der bestehenden Biogasanlagen wie auch ein Zubau gefunden wird.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 25 (15. – 19. 06 2020)

20.06.20 | Das «Berufkraut» ist ein invasiver Neophyt, der sich auf heimischen Biodiversitätsförderflächen und städtischen Gärten breitmacht. Davon bleibt auch der SBV nicht verschont. Der Neophyt breitete sich in der Geschäftsstelle in Bern aus. Darum machte sich der Geschäftsbereich Pflanzenbau daran, das Berufkraut auf dem Areal auszurup-fen. Die Bauernfamilien werden aufgerufen, es dem SBV gleichzumachen und das Berufkraut zu entfernen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen SBV-Vorstand wählt Michel Darbellay in die Geschäftsleitung

19.06.20 | Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands wählte heute mit Michel Darbellay den Nachfolger von Martin Rufer als Leiter des Departements Produktion, Märkte & Ökologie. Der gebürtige Walliser ist aktuell Geschäftsführer des jurassischen Bauernverbands.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 24 (8. – 12. Juni 2020)

15.06.20 | Stellenmeldepflicht gilt wieder Die Stellenmeldepflicht wurde während der Corona-Ausnahmesituation ausgesetzt und gilt seit dem 8. Juni wieder. Somit müssen sämtliche offene Stellen von Hilfskräften in der Landwirtschaft (inklusive Gemüse- und Weinbau) wieder gemeldet werden. Weitere Informationen dazu gibt’s hier.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 05-20: Ein Blick auf die Nahrungsmittelversorgung der Schweiz im Krisenfall

11.06.20 | Die Corona-Krise hat das Thema Nahrungsmittelversorgung in der Schweiz erneut in den Fokus gerückt. Viele Fragen lassen sich mithilfe der von Agristat berechneten Nahrungsmittelbilanz (NMB) beantworten. Dies bedingt aber ein gewisses Hintergrundwissen und klare Begriffsdefinitionen. In diesem Artikel wird die Einschätzung der Versorgunslage auf der Basis der NMB diskutiert, insbesonders im Hinblick auf die aktuelle Situation.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 23 (1. – 5. Juni 2020)

09.06.20 | Seit Ende Mai ist klar, dass der 1. August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann. Damit die Gastgeberhöfe wissen, wie sie mit oder ohne Buffet unter Einhaltung der BAG-Vorschriften den Anlass auf ihrem Betrieb umsetzen können, erarbeitete des SBV auf Basis des Konzepts von GastroSuisse ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist unter www.brunch.ch/anbieter downloadbar.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nationalrat stärkt landwirtschaftliche Forschung

04.06.20 | Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wird restrukturiert und zentralisiert. Der Nationalrat will die daraus entstehenden Effizienzgewinne zur Stärkung der Agrarforschung nutzen. Er stimmte heute einer entsprechenden Motion zu und widersetzt sich damit den Plänen des Bundesrats. Dieser wollte die frei werdenden Mittel auch anderweitig verwenden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut. Um die steigenden Erwartungen zu erfüllen, der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt zu verringern ist die Landwirtschaft dringend auf Forschungsunterstützung angewiesen. Ihr Nutzen kommt so auch der gesamten Gesellschaft zugute. Sie muss viele offene Fragen beantworten sowie Verbesserungen und Produktionsalternativen entwickeln und dabei sich ständig weiterentwickelnde Technologien berücksichtigen. Der Entscheid des Nationalrats entspricht den im Rahmen die Umstrukturierungspläne gemachten Versprechen, keine Budgetkürzung vorzunehmen sowie der am 11. März 2019 verabschiedeten Motion der Finanzkommission des Nationalrats.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 22 (25. – 29. Mai 2020)

02.06.20 | Lebensmittel tierischer Herkunft sollen künftig mit dem Vermerk «ohne Gentechnik hergestellt» gekennzeichnet werden, wenn bei der Fütterung auf gentechnisch veränderte Pflanzen verzichtet wurde. Heute ist dies in der Schweiz nur dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses darauf verzichtet wird. Umgekehrt musste bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt wurden. Der Bundesrat korrigierte diesen Wettbewerbsnachteil für die heimische Landwirtschaft. Was unsere Nachbarländer Österreich, Deutschland und Frankreich schon lange dürfen, ist nun auch endlich in der Schweiz möglich!

Mehr lesen