Pflanzen werden bereits seit 12`000 Jahren züchterisch bearbeitet. Nur dank stetiger Züchtung und Fortschritten bei den Züchtungsmethoden stehen der Landwirtschaft die heute angebauten Pflanzensorten zur Verfügung (siehe Pflanzenzüchtung). Die Gentechnik ist eine Weiterentwicklung dieser Pflanzenzüchtungsmethoden und macht sich biotechnologische Verfahren zu Nutze, um Veränderungen im Erbgut zu bewirken, die gezielter sind als bei der herkömmlichen Züchtung.
Das Gentech-Moratorium
In der Schweiz dürfen aufgrund des Gentech-Moratoriums ausser zu Versuchs- und Forschungszwecken keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Die Auflagen für Versuche sind streng und im Gentechnikgesetzt (GTG) bzw. den entsprechenden Verordnungen festgelegt.
Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Gentech-Moratorium, welches inzwischen mehrmals verlängert wurde. Letztmals sprach sich das Parlament im März 2022 auf Vorschlag des Bundesrates für eine Verlängerung aus. Das Moratorium wurde ohne Ausnahmen um weitere vier Jahre, bis Ende 2025 verlängert. Allerdings beauftragte das Parlament den Bundesrat, einen Vorschlag für eine risikobasierte Zulassungsregelung vorzulegen: «Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken, die mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden, denen kein transgenes (= kein artfremdes) Erbmaterial eingefügt wurde und die gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.» (GTG, Art. 37a)
Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid. So wird sichergestellt, dass in der Schweizer Landwirtschaft keine GVO angebaut werden und es wird die Grundlage geschaffen, damit eine Lösung für eine differenzierten Regelung zwischen «alter Gentechnik» und «neuen Züchtungsverfahren» erarbeitet werden kann (siehe: Neue Züchtungsverfahren). Sorten, welche mit neuen Züchtungsverfahren hergestellt wurden, sind anders zu handhaben als Sorten, welche mit der alten Gentechnik hergestellt wurden. Denn Sorten aus NZV könnten auch auf natürlichem Weg oder durch gewöhnliches Kreuzen und Selektion entstanden sein.