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Ausländische Arbeitskräfte: Sofortiges Handeln nötig!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. März 2020

Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen können, brauchen sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitgeber müssen diese sofort beantragen. 

Gemäss aktuellen Abklärungen bei den zuständigen Behörden dürfen nach der Grenzschliessung nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (L-/B-/C-Bewilligung, Meldebescheinigung, Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung) sind. Die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt dazu eine befristete Ausnahme. Zur Sicherung der Ernte gilt ab heute während 8 Tagen eine Spezialregelung für die Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag dürfen in die Schweiz einreisen. Das Staatsekretariat für Migration hat die Grenzposten darüber informiert.

Betriebe, welche Arbeitnehmer in den nächsten Tagen/Wochen erwarten, müssen jetzt sofort die Bewilligung im Meldeverfahren (nicht zu verwechseln mit der Stellenmeldepflicht) erfassen. Diese Meldung ist für max. 90 Kalendertage pro Kalenderjahr möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss vor Ablauf der Meldebestätigung der Aufenthalt verlängert werden. Diese Meldung ist einfach und gratis. Im Durchschnitt werden die Meldungen innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, es kann aber auch ein paar Tage dauern. Aus diesem Grund ist die Einreise während den nächsten 8 Tagen auch ohne die Meldebescheinigung möglich.

Eine andere Variante ist, dass der Arbeitgeber bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde eine Bewilligung für vier Monate beantragt. Dies Bearbeitungsfristen sind kantonal unterschiedlich und die Bewilligung ist kostenpflichtig. Wenn das Gesuch bewilligt ist, wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt. Dieses Papier benötigen die Arbeitnehmer für die Einreise in die Schweiz.

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Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

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