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Der schönste Blühstreifen des Landes wird belohnt!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2018

Wer hat den schönsten Blühstreifen der Schweiz? Um für diese Art von attraktiver wie nützlicher Biodversitäts-förderfläche zu werben, findet dieses Jahr ein Wettbewerb statt. Dieser ist organisiert durch den Schweizer Bauernverband in Zusammenarbeit mit Agroscope, der HAFL und dem FiBL. Tolle Preise warten auf die mitwirkenden Bauernfamilien.

Nebst ihrem schönen Aussehen, sind Blühstreifen auch Lebensraum und Futterquelle für zahlreiche Insekten und Nützlinge. Sie fördern Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung oder Schädlingskontrolle. Seit 2015 werden diese als Biodiversitätsförderflächen vom Bund anerkannt und durch Direktzahlungen abgegolten. Das Interesse für die Blühstreifen ist noch gering, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Dies, obwohl deren Nutzen durch mehrere Studien von Agroscope, HAFL und FiBL belegt ist: Blühstreifen eignen sich gut, um Schädlinge zu regu-lieren und den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Blühstreifen: Solche zur Förderung von Nützlingen, welche vor allem im Ackerbau auf natürliche Art helfen, Schädlinge in Schach zu halten. Eine spezielle Art hier ist der der Blühstreifen  zur Förderung von Nützlingen im Kohlanbau, der besonders interessant ist für den Anbau nach Bio- oder IP Suisse Richtlinien. Der zweite Typ sind Blühstreifen für Bestäuber, welche während der Trachtlücke im Sommer Nahrung für Bienen bieten (zwei verschiedene Mi-schungen erhältlich).

Mit einem Wettbewerb wollen der Schweizer Bauernverband, Agroscope, HAFL und FiBL den Bekanntheitsgrad von Blühstreifen steigern und deren Nutzen für die Landwirtschaft aufzeigen. Um die Bauernfamilien zu motivieren, sind verschiedene Preise ausgeschrieben. Der Sieger erhält einen Gutschein für ein Wochenende im Wert von 1000 Franken. Die Ansaat der Blühstreifen erfolgt ab Mitte April. Früher ist nicht zu empfehlen,  da die in der Mischung enthaltene Sorten teilweise frostempfindlich sind und viel Licht benötigen. Damit diese Lebensräume ihre Funktion erfüllen können, darf die Distanz zwischen den blühenden Flächen nicht grösser  als 300 Meter sein. Bienen, vor allem Wildbienen, fliegen keine langen Strecken. Es ist deshalb wichtig, dass die Distanzen zwischen Nahrung und Nistflächen kurz sind.

Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Landwirtschaftsbetrieb nach ÖLN- oder Biorichtlinien produzieren und die Fläche des Blühstreifens muss mindestens 2 Aren betragen. Die 100 ersten Angemeldeten sind beim Wettbewerb dabei. Die Anmeldeplattform ist bereits offen und auf der Internetseite des Schweizer Bauernverbands oder auf der Plattform Blühende Lebensräume (www.pbl-phf.ch) zu finden. Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2018. Für eine  optimale Auswertung der Blühstreifen ist es ratsam, den Blühstreifen spätestens drei Wochen nach der Ansaat anzumelden. Die Blühstreifen werden von Experten nach Vorkommen und Häufigkeit der angesäten Pflanzenarten, Ausgewogenheit des Pflanzenbestandes, Strukturvielfalt, Vorkommen von invasiven Neophyten und übermässiger Verunkrautung beurteilt. Mitmachen lohnt sich, in jedem Fall erwartet die mitwirkenden Bauernfamilien und ihre Nachbarn eine Augenweide.

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Vom Nutzen der Wildblumen - De l’utilité des fleurs sauvages

Rückfragen

Diane Gossin

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon 056 462 50 11 / 076 499 35 99
E-Mail diane.gossin@sbv-usp.ch

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