Hauptinhalt

Vorgängige Anmeldung für Einreise erforderlich!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 20. März 2020 (Stand 11.00 Uhr)

Noch bis zum nächsten Donnerstag können ausländische Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag in die Schweiz einreisen. Sie müssen aber vorgängig den Behörden gemeldet worden sein. Der Schweizer Bauernverband stellt dafür ein Formular zur Verfügung.

An der Schweizer Grenze herrschen angespannte Verhältnisse. Deshalb kommen ausländische Arbeitskräfte, die zwar über einen Arbeitsvertrag aber keine Aufenthaltsbewilligung verfügen, nur unter vorgängiger Anmeldung ins Land. Der Schweizer Bauernverband hat dafür ein Meldeformular bereitgestellt. Er übermittelt die so gemeldeten Personen heute um 16.00 Uhr den Behörden, so dass die Einreise am nächsten Tag erfolgen kann. Spätestens am Montag erfolgt die nächste Meldung. Wer in den nächsten Tagen ausländische Arbeitskräfte erwartet, muss deshalb diese zusätzliche Hürde auf sich nehmen. Personen, die bereits über den VSGP/SOV gemeldet wurden, brauchen nicht nochmals angemeldet zu werden. Die aktuelle Regelung dauert nur noch bis und mit nächsten Donnerstag. Die letzte Meldung erfolgt deshalb am Mittwoch 16.00 Uhr. Anschliessend müssen alle einreisenden Arbeitskräfte neben dem Arbeitsvertrag über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Das Vorgehen bezüglich Aufenthaltsbewilligung in dieser Medienmitteilung vom 18. März 2020 zu finden.

Links

Rückfragen

Monika Schatzmann

Schweizer Bauernverband
Leiterin Agrimpuls

Telefon 056 461 78 41
E-Mail monika.schatzmann@agrimpuls.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)

05.03.18 | Der SBV begrüsst die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutz-Verordnung (GSchV) in ihren Grundzügen. Neu sollen für 55 Stoffe (38 organische Pestizide, 13 Human- und Veterinärpharmaka, 4 In-dustriechemikalien) wissenschaftlich begründete Anforderungswerte an die Wasserqualität von Oberflächenge-wässer eingeführt werden. Die neuen ökotoxikologischen Werte erlauben es, individuell auf den einzelnen Wirk-stoff einzugehen und ihn nach seiner tatsächlichen Giftigkeit für Gewässerorganismen zu beurteilen. Der SBV fordert die rasche Einführung von EQS-Werten für alle Pflanzenschutzmittel. Aktuell sind 387 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe bewilligt (Webseite BLW). Diese gehören zu den in der Schweiz am besten geprüften Chemikalien. Gleichzeitig sind in der Schweiz über 30 000 Stoffe wie Medikamente, Hormone etc. im täglichen Gebrauch.

Mehr lesen
Stellungnahmen Verpflichtungskredite ab 2019

02.03.18 | Es gilt aus Sicht des SBV zwei Punkte zu beachten: Kulturland ist die wichtigste, nicht erneuerbare Grundlage für die Produktion von Lebensmitteln und damit zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit unverzichtbar. Folgerichtig verlangt eine Reihe von Verfassungsartikeln (Art. 75, 102, 104, 104a BV) einen haushälterischen Umgang mit dem Kulturland. Daher ist auch bei Erweiterungsprojekten der Verkehrsinfrastruktur das Kulturland maximal zu schonen. Zweitens: Damit die Ländlichen Räume und ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu kurz kommen, muss die bessere Anbindung der ländlichen Zentren an den Agglomerationsverkehr stärker berücksichtigt werden. Dies gilt neben der Strasse auch für den öffentlichen Verkehr.

Mehr lesen
Standpunkte Das Denken verlernt!

13.12.17 | Um markante Worte ist Avenir Suisse nicht verlegen, das muss man ihnen zugestehen. Damit hat es sich mit der positiven Würdigung. Denn mit den Fakten und ihrer korrekten Einordnung nimmt es der Direktor der selbsternannten Denkfabrik nicht so genau. Oder war er einfach des Denkens müde? Die Agrarpolitik ist komplexer als man gemeinhin meint. Ich möchte hier richtigstellen: Die Landwirtschaft bekommt nicht mehr Geld als bisher, im Gegenteil. Auch sie leistet einen Sparbeitrag!

Mehr lesen