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Änderung des Heilmittelgesetzes und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse
Die in der Vernehmlassungsunterlage vorgeschlagene Neuregelung führt zu einer Aushebelung übergeordneter öffentlicher Interessen (Gesundheits- oder Konsumentenschutz), wird keine Preiswirkung haben, ist unnötig und politisch kaum mehrheitsfähig. Der SBV lehnt diese daher ab und schlägt stattdessen vor, die Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des CdD-Prinzips auszunehmen.