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Prises de position

Dans sa qualité d'organisation de défense des intérêts de l'agriculture suisse, l'USP participe très souvent aux procédures de consultation de la Confédération. L’USP s'exprime 50 à 70 fois par année dans le cadre d'une audition pour faire connaître ses positions.

Les prises de position de l'USP ne sont disponibles qu'en une seule langue.

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Prises de position 11.06.19 Entsorgung von Abfällen

12.06.19 | Es ist dem Schweizer Bauernverband ein grosses Anliegen, dass Abfälle in der Schweiz generell effizient und mög-lichst nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft der Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden. Die Präzisierung betreffend den Siedlungsabfällen aus öffentlichen Verwaltungen begrüsst unsere Organisation ent-sprechend. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision der Abfallverordnung möchten wir zusätzlich auf eine Prob-lematik hinweisen, die uns zunehmend Sorgen bereitet: Immer mehr Kunststoffe gelangen via Gärgut in die landwirtschaftlichen Böden.

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Prises de position 20.05.19 Pflanzengesundheitsverordnung

06.05.19 | Der Schweizer Bauernverband begrüsst, dass Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen international koordiniert werden. Insbesondere befürwortet der SBV die Gleichwertigkeit mit den Normen des EU-Rechts. Da aber Schadorganismen gebietsweise vorkommen, und die EU wegen Ihrer Grösse sehr unterschiedliche Gebiete mit verschiedenen Lebensbedingungen für Schadorganismen aufweist, ist es sinnvoll, dass die Massnahmen individuell passend auf Gebiete angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Schweiz ihren Spielraum ausnutzt und falls nötig auch Massnahmen trifft, die unter Umständen strenger sind als diejenigen in der EU, solange damit die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht nicht gefährdet wird. Als Beispiel sei der Maiswurzelbohrer Diabrotica Virgifera genannt, der mit einer Fruchtfolge gut bekämpft werden kann und sich in der Schweiz noch nicht etablieren konnte.

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Prises de position CO2-Verordnung

06.05.19 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindämmen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Der Schweizer Bauernverband begrüsst auch den Einbezug des Luftverkehrs in das grenzüberschreitende Emissionshandelssystem. Der Schweizer Bauernverband wird daher im Rahmen der Totalrevision des CO-Gesetzes ein zusätzliches Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Flugverkehr unterstützen, welches eine grössere Klimaschutzwirkung gewährleistet.

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Prises de position Institutionelles Abkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

26.04.19 | In der aktuellen Form kann der SBV dem Rahmenabkommen nicht zustimmen. Das Abkommen muss zwingend nachgebessert bzw. ergänzt werden. Die Schweiz muss sich hierfür aber die nötige Zeit ausbedingen. Dabei ist aber auch das Risiko mit zu berücksichtigen, dass der bilaterale Weg bei zu langem Zuwarten erodieren könnte, weil die EU nicht bereit wäre, bestehende Verträge zu aktualisieren bzw. neue abzuschliessen. Selbstredend muss sichergestellt werden, dass die Schweiz auch weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik be-treiben kann. Aufgrund dieser Vorbehalte fordern wir, dass der Bundesrat keine Paraphierung des InstA vor-nimmt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der SBV mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens einverstanden erklären.

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Prises de position Sachplan Fruchtfolgeflächen

01.03.19 | Die ersten Resultate der neuen Arealstatistik zeigen, dass trotz der Revision des Raumplanungsgesetzes von 2013 weiterhin fast ein Quadratmeter Kulturland pro Sekunde verloren geht. Die besten Böden sind dabei am meisten unter Druck, weil sie im Talgebiet sind, wo sich das Siedlungsgebiet rasant ausdehnt. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen ist für den langfristigen Erhalt dieser besten Böden von zentraler Bedeutung, insbesondere indem er klare quantitative Vorgaben macht. Die Wirkung des Sachplans war in der Vergangenheit jedoch ungenügend, weil Bund und Kantone ihn nicht sinngemäss umsetzten. Während inzwischen über die GIS Portale von Bund und Kantonen hunderte von Karten aller Art abgerufen werden können, bleibt es bis heute unmöglich festzustellen, ob die Schweiz über die erforderlichen Flächen verfügt und diese tatsächlich für die ackerbauliche Nutzung geeignet sind. Aus Sicht der Landwirtschaft ist beides zu bezweifeln. Deshalb erwartet der SBV, dass der Sachplan mit dieser Revision gestärkt aber keinesfalls flexibilisiert wird. Handlungsbedarf sieht auch das Stimmvolk, welches in den letzten Jahren mehrmals eine Verbesserung gefordert hat, beispielsweise mit der überwältigenden Zustimmung zu RPG 1 (68%) und zum Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit (78%). In diesem Sinne ist der SBV mit der Vorlage soweit einverstanden, wie die Anpassungen tatsächlich dazu beitragen, dass die besten Böden zugunsten ihrer ackerbaulichen Nutzung tatsächlich und langfristig erhalten bleiben. Flexibilisierung- und Verwässerungsversuche wie auch einschlägige Abänderungen des geltenden Rechts lehnt der SBV dezidiert ab.

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Prises de position Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz

26.02.19 | Stellungnahme Teilrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Nach vertiefter Prüfung der Vorlage weisen wir diese zur Überarbeitung zurück. Wir stellen fest, dass Ihr Verordnungsentwurf sowie der dazugehörige Anhang über die schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung in der vorgeschlagenen Fassung den Entwicklungsperspektiven der Landwirtschaft innerhalb von schützenswerten Ortsbildern zu wenig Rechnung tragen beziehungsweise die Landwirtschaft weiter einschränken. Der Schweizer Bauernverband weist die Vorlage zur Überarbeitung zurück. Wir erwarten, dass die Landwirtschaft in den Objektbeschrieben der schützenswerten Ortsbilder angemessen und realistisch dokumentiert wird und dass in der Verordnung die Entwicklungsmöglichkeiten und Eigentumsrechte der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe nicht unnötig eingeschränkt werden.

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Prises de position Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

25.02.19 | La consultation sur la Politique agricole 22+ est en cours. Plus tôt dans la journée, la Chambre suisse d’agriculture (CSA) a adopté la position définitive de l’Union suisse des paysans (USP) à cet égard. Elle salue le maintien du crédit-cadre et des mesures de protection douanière, de même que les mesures visant à optimiser le recours aux produits phytosanitaires et, de manière plus générale, à promouvoir la pratique d’une agriculture respectueuse de l’environnement et des animaux. Parmi ces mesures figurent l’introduction de contributions au système de production et l’incorporation des exigences en matière de protection des végétaux dans les prestations écologiques requises. Le Conseil fédéral répond ainsi aux défis actuels et, par là même, à l’initiative pour une eau potable propre. À l’inverse, les membres de la CSA ne voient aucun intérêt à verser une contribution d’exploitation, à régionaliser les contributions à la biodiversité, à fusionner les contributions à la qualité du paysage et celles à la mise en réseau, ni à supprimer les contributions à l’utilisation efficiente des ressources. Ils préfèrent miser sur la poursuite d’un système éprouvé, qui est en vigueur depuis cinq ans seulement. De plus, l’obligation de verser des prestations sociales aux paysannes pour obtenir des paiements directs n’a rencontré aucune majorité. L’USP reconnaît toutefois qu’il y a là de quoi améliorer la situation. C’est pourquoi elle propose d’introduire un conseil obligatoire en assurance pour l’octroi des crédits d’investissement. Pour ce qui est de la limitation des paiements directs, la majorité de la CSA veut aussi conserver les critères en vigueur. Elle estime le plafond proposé de 250 000 francs par exploitation comme étant trop peu efficace. En ce qui concerne les exigences de formation professionnelle, la base de l’USP propose de se fonder en principe sur le certificat fédéral de capacité. Du reste, elle ne voit pas le besoin de modifier le droit foncier rural et le droit du bail à ferme. Un assouplissement des conditions pourrait compromettre l’avenir des exploitations agricoles familiales.

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Prises de position Aufhebung der Industriezölle

22.02.19 | Die Vorlage strebt an, die Zölle auf Industriegüter unilateral aufzuheben, um den Konsum zu vergünstigen und die Wirtschaft zu beleben. Gemäss dem erläuternden Bericht liegt das Preisniveau des privaten Konsums 54 % über demjenigen der EU 15. Dies wird insbesondere auf das hohe Lohn- und Kostenniveau zurückgeführt. Aus Sicht der Landwirtschaft überwiegen die Nachteile einer unilateralen Zollsenkung deutlich. Vorteile sind weder für die Landwirtschaft noch für die Allgemeinheit ersichtlich. Daher lehnt der SBV die Aufhebung der Industriezölle dezidiert ab. Dies gilt auch für künftige Pläne des Bundes zur Liberalisierung des Agrarhandels.

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