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Mengenangabeverordnungen

Die Erweiterung der Liste mit Früchten und Gemüsen, die im Offenverkauf auch per Stück statt nach Gewicht verkauft werden können, stimmt der SBV zu. Wir beantragen diese Liste durch Produkte wie Äpfel und Birnen und weiteres Kern- und Steinobst zu erweitern. Für die meisten Obstarten (ausgenommen kleinfrüchtige Beeren) ist ein stückweiser Verkauf denkbar, unabhängig davon ob die Ware direkt konsumiert wird oder nicht. Die Festlegung eines fixen maximalen Feuchtigkeitsgehaltes von 12% für alles Brennholz in Fertigpackungen ist nicht realistisch und wird abgelehnt.