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Teilrevision Wasserbaugesetz
Ein vollständiger Schutz vor Unwetter und Hochwasserereignissen ist aufgrund der zunehmenden Vorkommnisse kaum mehr umsetzbar und führt zu falsch gewähnten Sicherheiten. Das Umdenken hin zu einem risikobasierten Hochwasserschutz, also der Überlagerung von Gefahr und Nutzung, ist grundsätzlich unterstützenswert. Hingegen bedauern wir, dass bei der Erarbeitung der Vorlage zwar diverse Bundesstellen miteinbezogen wurden, jedoch nicht das Bundesamt für Landwirtschaft. Das Schadenspotential in der Landwirtschaft, insbesondere auf wertvollen Fruchtfolgeflächen, lässt sich durchaus mit jenem im Siedlungsgebiet vergleichen.