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Vernehmlassung zum Agrarpaket 2020
Die Landwirtschaft ist von der Abschaffung der Stempelsteuer nicht direkt betroffen. Allerdings sind zahlreiche Reformen (wie STAF, Reform der Verrechnungssteuer, Kinderdrittbetreuungskosten, Revision des Aktienrechtes, Aufhebung der Industriezölle, Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer, Abschaffung der Hei-ratsstraffe usw.) verabschiedet oder in deren Vorbereitung. Die finanziellen Auswirkungen können hierzu noch nicht abgeschätzt werden. Berücksichtigt man aber die prognostizierten Mindereinnahmen von rund zwei Milliar-den Franken pro Jahr infolge der Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgaben, wird sich der finanz-politische Handlungsspielraum des Bundes drastisch verringern.