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Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol
Die Anpassung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol betrifft die Landwirtschaft nur in geringem Mass direkt. Fehlt jedoch infolge Lieferstörungen Ethanol für Hygiene- und Medizinalzwecke, so sind davon auch Landwirtschaftsbetriebe mit ihren Arbeitskräften und Tieren betroffen. Ethanol wird ausser als Desinfektionsmittel unter anderem bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt und ist für human- und veterinärmedizinische Zwecke unabdingbar. Ethanol wird fast ausschliesslich importiert. Seit kurzer Zeit stellt AlcoSuisse und die Schweizer Zucker AG auch wieder qualitativ hochwertiges Ethanol aus Schweizer Rüben her, einem Rohstoff aus einheimischer landwirtschaftlicher Produktion.