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Stellungnahme 15.410 Pa. Iv. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Der SBV begrüsst den Grundsatzentscheid, dass der MwSt-Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen weiterhin gelten soll. Der SBV anerkennt die Schwierigkeiten der Branche aufgrund des sich schnell wandelnden Markts sowie der Wechselkursschwankungen, indem er eine unbefristete Verankerung des Sondersatzes unterstützt.