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Pflanzengesundheitsverordnung des WBF und des UVEK

Der Schweizer Bauernverband begrüsst, dass Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen international koordiniert werden. Insbesondere befürwortet der SBV die Gleichwertigkeit mit den Normen des EU-Rechts. Da aber Schadorganismen gebietsweise vorkommen, und die EU wegen Ihrer Grösse sehr unterschiedliche Gebiete mit verschiedenen Lebensbedingungen für Schadorganismen aufweist, ist es sinnvoll, dass die Massnahmen individuell passend auf Gebiete angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Schweiz ihren Spielraum ausnutzt und falls nötig auch Massnahmen trifft, die unter Umständen strenger sind als diejenigen in der EU, solange damit die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht nicht gefährdet wird. Als Beispiel sei der Maiswurzelbohrer Diabrotica Virgifera genannt, der mit einer Fruchtfolge gut bekämpft werden kann und sich in der Schweiz noch nicht etablieren konnte.