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Änderung der Asylverordnung 2
Der SBV begrüsst die geplante Abschaffung der Sonderabgabe aus Erwerbseinkommen sowie das geplante Meldeverfahren AsylV 2. Der SBV unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. VIntA, Art. 18 und 19. Aus Sicht des SBV ist es wichtig, dass die Aus- und Rückzahlungen nachvollziehbar sind und der administrative Aufwand für die Kantone in einem angemessenen Rahmen ist.