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Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die Gesetzesänderung betrifft in erster Linie das Beherbergungsgewerbe. Nichtsdestotrotz ist auch die Landwirtschaft davon betroffen, denn sie bietet im Rahmen von Agrotourismus auch selber touristische Dienstleistungen an. Diese können auch über die angesprochenen Online-Buchungsplattformen beworben und vertrieben werden. Weiter sind landwirtschaftliche Unternehmen auch auf verschiedene Weisen mit ebenfalls im ländlichen Raum aktiven Tourismusunternehmen wirtschaftlich verschränkt und voneinander abhängig (Regionale Warenflüsse, Arbeitskräfte, Infrastruktur etc.). Gerne nehmen wir deshalb die Möglichkeit wahr, zu Ihrer Vorlage Stellung zu beziehen.