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Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

Klar ablehnen muss der SBV die Bestimmungen, dass der weitere Aufbau, der Ausbau, die Weiterentwicklung und die allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle künftig durch Gebühren der Tierhalter zu finanzieren sind. Durch das öffentliche Interesse an der Tierseuchenprävention und der Vorbereitung der Tierseuchenbekämpfung ist der Einsatz von Bundesgeldern für den weiteren Aufbau, den Ausbau, die Weiterentwicklung und eine allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle weiterhin nötig und gerechtfertigt.