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Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

SBV begrüsst die Anpassung der Verordnungen im Bereich Tiergesundheit an neuen Entwicklungen und zur Vorbereitung auf Seuchenausbrüche. Der Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen ist nötig, um bestehende oder neue Tierseuchen besser vermeiden oder bekämpfen zu können. Es ist sicherzustellen, dass ein einfaches, getestetes und funktionierendes System eingeführt wird. Die Meldungen an die TVD von Schaf- und Ziegenhaltern sollen auch schriftlich (nicht nur elektronisch) erfolgen können. Allenfalls ist es sinnvoll, die TVD Schafe und Ziegen erst auf den 1. Januar 2020 einzuführen. Der SBV begrüsst ausdrücklich, dass für die TVD Schafe und Ziegen die gleichen Regeln wie bei Tieren der Rindergattung angewendet werden sollen. Insbesondere ist richtig, dass die Entsorgungsbeiträge künftig je zur Hälfte an den Geburts- und den Schlachtbetrieb ausgerichtet werden. Die optionale Einführung von elektronischen Ohrmarken wird begrüsst. Die Schaffung von Grundlagen für elektronische Begleitdokumente ist nötig. Der SBV unterstützt die Anpassung der Gültigkeit der Begleitdokumente bis zur Schlachtung, auch wenn vor Mitternacht verladen wird. Die Anpassung der Kompetenzen der Kantonstierärzte in Bezug auf die Organisation der Milchsammlung bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet worden und wird unterstützt. Die Anpassung der Regelungen für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und die Verfütterung von Proteinen tierischer Herkunft an die neuen Entwicklungen bezüglich BSE-Status der Schweiz und der Nutzung von Insektenproteinen werden begrüsst.