Hauptinhalt

Agrar-Initiativen: Am 13. Juni müssen alle abstimmen!

Standpunkt vom 17. Mai 2021

Der Abstimmungssonntag vom 13. Juni mit für die Landwirtschaft äusserst wichtigen Vorlagen rückt schnell näher. Landesweit ist das Engagement der Bäuerinnen und Bauern, der landwirtschaftlichen Organisationen aber auch vieler Verbündeter gegen die extremen Agrar-Initiativen enorm. Der Einsatz und die Kreativität sind fantastisch. Ein grosses Dankeschön an alle! Es gab kaum je zuvor eine Volksabstimmung mit so grosser Bedeutung für die ganze Lebensmittelproduktion in unserem Land. Eine Annahme der Trinkwasser- und/oder der Pestizidfrei-Initiative hätten fatale Auswirkungen auf die ganze Ernährungswirtschaft, den ländlichen Raum und schlussendlich die ganze Volkswirtschaft sowie die Gesellschaft. Deshalb gilt es, bis zur Abstimmung für ein doppeltes Nein zu kämpfen und alles zu geben.

In diesen Tagen erhalten die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger die Abstimmungsunterlagen. Die Kampagne zur Bekämpfung der beiden extremen Agrar-Initiativen kommt damit in die entscheidende Phase. Neben der Überzeugungsarbeit braucht es jetzt auch eine beispielslose Mobilisierung. Um das Volksmehr und das Ständemehr zu erreichen, sind wir auf jede Stimme angewiesen. Wir müssen Stimmvolk nicht nur für das doppelte Nein zu den Agrar-Initiativen gewinnen, sondern auch zur brieflichen Abstimmung oder zum Urnengang bewegen. Dazu braucht es Motivationsarbeit in der Familie, Nachbarschaft, im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Kunden und Geschäftspartnerinnen oder -partnern, im Dorf und der Stadt. Es gilt jede Gelegenheit zu nutzen!

Die Ausgangslage dafür ist gut: Die Bauernfamilien und die einheimische Landwirtschaft geniessen in weiten Teilen der Bevölkerung nach wie vor eine sehr hohe Grundsympathie. Darauf können wir aufbauen. Während die Befürworter der Initiativen auf die „Agrarlobby“ schiessen, mit Angstmacherei und Übertreibungen operieren und sogar ihre Initiativen uminterpretieren, können wir faktenbasiert argumentieren. Die Annahme der Initiativen hätte weniger einheimische Produktion, mehr Importe, mehr Foodwaste, Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätze sowie teurere Lebensmittel zur Folge. Dies alles im Fall der Trinkwasserinitiative ohne Mehrwert für die Umwelt oder das Wasser, sondern im Gegenteil kontraproduktiven Effekten. Besonders wertvoll ist es, wenn es gelingt, die Leute in Städten oder Agglomerationen zu gewinnen. Die beiden bereits durchgeführten Umfragen zeigen zudem, dass vor allem bei den Rentnerinnen und Rentner der urbanen Gebiete noch viel Potential für Überzeugungsarbeit vorhanden ist. „Jede 2xNEIN-Stimme zählt“ muss daher die Losung für die verbleibende Zeit bis zum 13. Juni sein.

Autor

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

Mehr lesen
Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen