Hauptinhalt

Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch

JagdSchweiz/SBV/SAB - Medienmitteilung vom 13.01.2020 

Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.

«Der Widerstand gegen das neue Jagdrecht ist aus unserer Sicht unbegründet». Mit diesen klaren Worten kommentiert Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz, das heute eingereichte Referendum gegen das Jagdgesetz, welches das Parlament nach intensiven Diskussionen am
27. September 2019 verabschiedet hatte. Für JagdSchweiz, den Schweizer Bauernverband (SBV), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) und für zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen ist das neue Gesetz fortschrittlich und auch auf künftige Anforderungen ausgerichtet, weil es den Natur- und Tierschutz stärkt.

Die fachgerechte Nachsuche auf verletzte Tiere wird neu zur Pflicht. Die überregionalen Wildtierkorridore werden im revidierten Gesetz festgeschrieben, was sowohl die Wanderbewegung von Wildtieren sicherer macht wie auch mögliche Schäden für Land- wie Forstbesitzer reduziert. Schliesslich ermöglicht das Gesetz finanzielle Unterstützung für Arten- und Lebensraumförderung in Wildtierschutzgebieten und Wasser- sowie Zugvogelreservaten. Der Bund kann den Kantonen zusätzlich zu den heute ausbezahlten 2,5 Millionen Franken pro Jahr neu bis zu 2 Millionen Franken für Schutzmassnahmen und die Aufsicht in den Schutzgebieten gewähren.

Das neue Jagdgesetz erhöht die Kompetenzen der Kantone, bringt mehr Spielraum für die jagdliche Nutzung und regelt den Umgang mit konfliktverursachenden Arten besser. «Es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Kantone ihren Schutzgedanken auch in Zukunft verfolgen und wenn nötig jagdbaren Arten von der Jagd ausnehmen werden, wenn ihr Bestand als zu gering beurteilt wird,» gibt sich Anton Merkle zuversichtlich In seinen Augen bildet das revidierte Jagdgesetz eine zeitgemässe Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren.

Dass das über 40 Jahre alte Gesetz angepasst werden musste, war lange schon offensichtlich. Die Bestände geschützter Arten, insbesondere bei Wolf, Biber oder Höckerschwan haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt, was immer öfter zu Konflikten mit Landwirtschaft und Fischerei geführt hat. Selbstverständlich dürfen die Bestände der Wildtiere aber auch im neuen Gesetz nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Natur- und Tierschutz werden darin gestärkt.

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Vorgängige Anmeldung für Einreise erforderlich!

20.03.20 | Noch bis zum nächsten Donnerstag können ausländische Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag in die Schweiz einreisen. Sie müssen aber vorgängig den Behörden gemeldet worden sein. Der Schweizer Bauernverband stellt dafür ein Formular zur Verfügung.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Landwirtschaftskammer will Rückweisung der Agrarpolitik 22+

20.03.20 | Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands entschied, die Botschaft zur Agrarpolitik 22+ an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie enthält Fehler und Widersprüche und braucht für eine zukunftsgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft eine grundlegende Überarbeitung.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Ausländische Arbeitskräfte: Sofortiges Handeln nötig!

18.03.20 | Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen können, brauchen sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitgeber müssen diese sofort beantragen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Hofläden dürfen offen bleiben

17.03.20 | Der Verkauf von Lebensmitteln in Hofläden ist weiterhin möglich. Bei bedienten Läden sind die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Seit heute befindet sich die Schweiz in einer «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiengesetz. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sind bis mindestens am 19. April 2020 geschlossen. Lebensmittelläden und damit auch die Hofläden auf den Bauernbetrieben sind davon allerdings ausgenommen. Wenig problematisch sind Selbstbedienungsangebote auf den Höfen. Bediente Läden müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit einhalten. Dazu gehören Hygienemassnahmen wie gründliches Händewaschen, Hände nicht schütteln sowie genügend Abstand zu anderen Personen sicherstellen. Das kann weiter heissen, die Anzahl Kundinnen und Kunden zu begrenzen, die gleichzeitig im Laden sind. Ideal ist weiter, eine bargeldlose Be-zahlmöglichkeit anzubieten. Der Schweizer Bauernverband arbeitet dafür bereits seit längerem mit TWINT zu-sammen. Alle Informationen dafür sind auf www.vomhof.ch zu finden. Das Abhalten von Wochenmärkten ist nicht mehr erlaubt.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Starke inländische Land- und Ernährungswirtschaft sorgt für volle Regale

17.03.20 | Die Bevölkerung ist besorgt über die Nahrungsmittelversorgung, was sich in Hamsterkäufen äussert. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist gut aufgestellt. Dank hiesiger Produktion und Verarbeitung verfügt unser Land über eine robuste Produktionsinfrastruktur, die sowohl bei den Grundnahrungsmitteln wie Mehl, Kartoffeln, Milchprodukten, Obst, Gemüse, Fleisch und Zucker einen hohen Selbstversorgungsgrad sicherstellt, als auch über die hiesige Herstellung von stärker verarbeiteten, oftmals lange haltbaren Produkten wie Teigwaren, Suppen, Saucen, Getränken, Schokolade und Backwaren einen wichtigen Beitrag zur Bevorratung der Bevölkerung leistet. Die lokale Nahrungsmittelproduktion ermöglicht einen schnellen Warenfluss zu den Konsumenten. Hamsterkäufe, die über den vom Bundesrat empfohlenen Notvorrat hinausgehen, sind nicht begründet und belasten die in diesen Branchen arbeitenden Menschen unnötig.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Erfreulich: Nationalrat engagiert sich für «faire Marktbedingungen»

10.03.20 | Der Nationalrat beriet heute den indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Er entschied, darin das Kon-zept der relativen Markmacht generell zu verankern. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst das. Der ak-tuell vorliegende Gegenvorschlag stärkt die Position der Bauernfamilien im Markt. Diese verdienen 4 von 5 Fran-ken mit dem Verkauf ihrer Produkte. Es ist für sie deshalb wichtig, dass sie diese zusammen mit ihren Partnern in der Wertschöpfungskette gut positionieren können und die landwirtschaftlichen Produzenten die Preise und Ab-nahmekonditionen auf Augenhöhe verhandeln können. Die Landwirtschaft ist als Nachfragerin und Anbieterin von Waren verschiedenen grossen Schweizer Marktpartnern ausgesetzt, weil in der Agro-Food Branche in den letzten Jahren ein starker Konzentrationsprozess stattfand.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Initiativen: Alle können und müssen sich engagieren!

03.03.20 | Aufgrund verschiedener anstehenden Initiativen ist Aufklärungsarbeit 2020 grossgeschrieben. Im Zentrum stehen die Themen Pflanzenschutz, Fütterung oder Tierhaltung. Alle Bauernfamilien sind aufgefordert, dabei mitzuwirken!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Botschaft zur AP22+: Bauernverband zieht durchzogene Bilanz

13.02.20 | Die Botschaft zur Agrarpolitik 22+ liegt vor. Der Bauernverband begrüsst die Verbesserungen, die der Bundesrat seit der Vernehmlassung vorgenommen hat. Es verbleiben aber zahlreiche kritische Punkte und die Agrarpolitik wird noch komplexer, als sie es bisher schon war. Von Vereinfachung fehlt jede Spur.

Mehr lesen