Hauptinhalt

Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch

JagdSchweiz/SBV/SAB - Medienmitteilung vom 13.01.2020 

Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.

«Der Widerstand gegen das neue Jagdrecht ist aus unserer Sicht unbegründet». Mit diesen klaren Worten kommentiert Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz, das heute eingereichte Referendum gegen das Jagdgesetz, welches das Parlament nach intensiven Diskussionen am
27. September 2019 verabschiedet hatte. Für JagdSchweiz, den Schweizer Bauernverband (SBV), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) und für zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen ist das neue Gesetz fortschrittlich und auch auf künftige Anforderungen ausgerichtet, weil es den Natur- und Tierschutz stärkt.

Die fachgerechte Nachsuche auf verletzte Tiere wird neu zur Pflicht. Die überregionalen Wildtierkorridore werden im revidierten Gesetz festgeschrieben, was sowohl die Wanderbewegung von Wildtieren sicherer macht wie auch mögliche Schäden für Land- wie Forstbesitzer reduziert. Schliesslich ermöglicht das Gesetz finanzielle Unterstützung für Arten- und Lebensraumförderung in Wildtierschutzgebieten und Wasser- sowie Zugvogelreservaten. Der Bund kann den Kantonen zusätzlich zu den heute ausbezahlten 2,5 Millionen Franken pro Jahr neu bis zu 2 Millionen Franken für Schutzmassnahmen und die Aufsicht in den Schutzgebieten gewähren.

Das neue Jagdgesetz erhöht die Kompetenzen der Kantone, bringt mehr Spielraum für die jagdliche Nutzung und regelt den Umgang mit konfliktverursachenden Arten besser. «Es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Kantone ihren Schutzgedanken auch in Zukunft verfolgen und wenn nötig jagdbaren Arten von der Jagd ausnehmen werden, wenn ihr Bestand als zu gering beurteilt wird,» gibt sich Anton Merkle zuversichtlich In seinen Augen bildet das revidierte Jagdgesetz eine zeitgemässe Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren.

Dass das über 40 Jahre alte Gesetz angepasst werden musste, war lange schon offensichtlich. Die Bestände geschützter Arten, insbesondere bei Wolf, Biber oder Höckerschwan haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt, was immer öfter zu Konflikten mit Landwirtschaft und Fischerei geführt hat. Selbstverständlich dürfen die Bestände der Wildtiere aber auch im neuen Gesetz nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Natur- und Tierschutz werden darin gestärkt.

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Jein zum Fair-Preis-Gegenvorschlag

16.08.19 | Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» und das Bekenntnis für eine noch umweltfreundlichere Landwirtschaft: Mit diesen beiden Themen setzte sich der Vorstand des Schweizer Bauernverbands heute auseinander.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Aufruf zum Verzicht auf vier ausgewählte Wirkstoffe

04.06.19 | Damit das Trinkwasser noch sauberer wird, fordert der Schweizer Bauernverband die Landwirtschaftsbetriebe auf, den Einsatz der Wirkstoffe Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor zu vermeiden. Speziell in der Grundwasserschutzzone 3 soll es gar keine Anwendung mehr geben.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
«Wir schützen, was wir lieben»

28.05.19 | Unter dem Motto «Wir schützen, was wir lieben» zeigen die Schweizer Bauern diesen Sommer auf verschiedene Art und Weise wie sie den Kulturen, Tieren und damit den Lebensmitteln wie auch der Umwelt Sorge tragen. Ziel der Kampagne ist es, mit dem Aufzeigen von Zusammenhängen, die laufende Diskussion z.B. rund um Pflanzenschutzmittel zu versachlichen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Bauernverband beurteilt Entscheide der WAK-N als richtig

17.05.19 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats lehnt die Trinkwasserinitiative und die Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide deutlich ab. Auch Gegenvor-schläge fanden keine Mehrheit. Damit bestätigt die vorberatende Kommission die Einschät-zung des Bundesrats. Der Schweizer Bauernverband ist erfreut über die Entscheide.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
EU-Rahmenabkommen

24.04.19 | Die Landwirtschaftskammer (LAKA) des Schweizer Bauernverbands (SBV) befasste sich heute mit den Parolen für die Abstimmungen 19. Mai 2019 sowie der Stellungnahme zum Rahmenabkommen mit der EU. Die Mitglieder sagen Ja zur AHV-Steuervorlage, weil die Bauernfamilien auf eine solid finanzierte AHV ebenso angewiesen sind wie auf eine gut funktionierende Wirtschaft sowie einen gesunden Staatshaushalt. Beim EU-Waffengesetz verzichtete die LAKA auf eine Parole.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Trinkwasserinitiative verfehlt ihr Ziel

24.04.19 | Unter dem Motto «Wir schützen, was wir lieben» zeigen die Schweizer Bauern diesen Sommer auf verschiedene Art und Weise wie sie den Kulturen, Tieren und damit den Lebensmitteln wie auch der Umwelt Sorge tragen. Ziel der Kampagne ist es, mit dem Aufzeigen von Zusammenhängen, die laufende Diskussion z.B. rund um Pflanzenschutzmittel zu versachlichen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

25.02.19 | Die Landwirtschaftskammer (LAKA) hat die definitive Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands (SBV) verabschiedet. Sie begrüsst die Weiterführung des Rahmenkredits und der Grenzschutzmassnahmen. Ebenso Massnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln optimieren und generell eine umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft fördern. So zum Beispiel die Einführung der Produktionssystembeiträge oder die Überführung von Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz in den ökologischen Leistungsnachweis. Damit bietet der Bundesrat Antworten auf die bestehenden Herausforderungen und auf die Trinkwasserinitiative. Keinen Sinn sehen die LAKA-Mitglieder hingegen im vorgeschlagenen Betriebsbeitrag, der Regionalisierung der Biodiversitätsbeiträge, der Fusion der Landschaftsqualitäts- mit den Vernetzungsbeiträgen und der Streichung der Ressourceneffizienzbeiträge. Hier setzen sie vielmehr auf die Fortsetzung des bewährten Systems, das erst seit 2014 in Kraft ist. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Verpflichtung einer sozialen Absicherung der Bäuerinnen für den Erhalt der Direktzahlungen. Der SBV ist sich aber bewusst, dass die jetzige Situation verbesserungswürdig ist. Deshalb schlägt er vor, dass bei Investitionskrediten eine obligatorische Versicherungsberatung eingeführt wird. Auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen will die Mehrheit der LAKA bei den bisherigen Kriterien bleiben. Die vorgeschlagene Begrenzung von 250'000 Franken pro Betrieb erachten sie als zu wenig griffig. Was die Ausbildungsanforderungen betrifft, so schlägt die Basis des SBV vor, hier im Grundsatz das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Basis zu nehmen. Keinen Anpassungsbedarf sehen sie beim bäuerlichen Boden- und Pachtrecht. Eine Lockerung der Bedingungen könnte die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe gefährden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Sinnvolle Weiterentwicklung der Agrarpolitik

20.02.19 | Die Mitglieder der Landwirtschaftskammer diskutierten und verabschiedeten die Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Agrarpolitik 22+. Sie unterstützen Massnahmen, welche die Schweizer Produktion noch nachhaltiger machen und setzen auf Stabilität der Rahmenbedingungen.

Mehr lesen