Hauptinhalt

Gemeinsam für eine saubere Umwelt – von der Weide bis in die Stadt

Medienmitteilung vom 30. August 2023

Niemand mag es, wenn Abfall herumliegt, und Littering schadet der Natur. Der Schweizer Bauernverband und McDonald’s haben deshalb mit einer Aufräumaktion auf Viehweiden auf den nationalen Clean-Up-Day von Mitte September aufmerksam gemacht. Die Botschaft: Es ist Zeit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.  Am Clean-Up-Day sowie auch an jedem anderen Tag im Jahr. 

Littering ist ein Phänomen der modernen Gesellschaft basierend auf zunehmender Mobilität, verändertem Konsumverhalten und fehlender Sozialkontrolle. Ein Phänomen mit negativen Auswirkungen auf die Lebensqualität, die Natur und die Kosten. Die Lösung für dieses gesellschaftliche Problem: Die Eigenverantwortung durch Kommunikation stärken und gemeinsames Engagement mit wirkungsvollen Taten.

Littering schadet dem Vieh

«Harte Abfälle und andere Fremdkörper in Wiesen und Feldern, die als Tierfutter genutzt werden, gefährden die Tiergesundheit und können die Maschinen kaputt machen», erklärt Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbandes, die Herausforderung des Littering für die hiesigen Bäuerinnen und Bauern. «Die Abfällen müssen immer zuerst eingesammelt werden. Das braucht Zeit und ist damit für die Landwirtschaft ein Kostenfaktor.»

Gemeinsam auf Aufräumtour

Martin Rufer hat zusammen mit der Managing Director von McDonald’s Schweiz, Lara Skripitsky, der Berner McDonald’s-Lizenznehmerin Sarah Dallmaier sowie IGSU-Botschafterinnen und -Botschaftern die Weide des Bauern Ruedi Bigler in Moosseedorf von Littering befreit. «Um Littering zu bekämpfen, setzen wir generell auf die Reduktion von Verpackungen sowie auf Kommunikation, Sensibilisierung und Aufräumaktionen», erläutert Lara Skripitsky. «Unsere Teams gehen täglich auf Aufräumtouren rund um die Restaurants. Dafür setzen wir zusammen mit unseren Lizenznehmerinnen und -nehmern jährlich 74’000 Arbeitsstunden ein.»

Nationaler Clean-Up-Day: Alle können mitmachen

Mit der Aufräumaktion auf der Weide haben der Bauernverband und McDonald’s den diesjährigen Clean-Up-Day der IGSU, Schweizer Kompetenzzentrum gegen Littering, eingeläutet. Am 15./16. September 2023 findet zum elften Mal diese Aktion. Ziel ist, die Bevölkerung für die Littering-Problematik zu sensibilisieren und sie zu motivieren dem öffentlichen Raum mehr Sorge zu tragen.
Am Samstag, 16. September räumt McDonald’s mit seinen Mitarbeitenden, Partnern und Gästen in
14 grossen Städten wieder gemeinsam auf. Schon im letzten Jahr haben sich über 1’000 Personen mit McDonald’s am Clean-Up-Day der IGSU engagiert. Die Gäste sind eingeladen dabei zu sein:
cleanupday-mcdonalds.ch. Ausserdem packt das Management Team rund um Lara Skripitsky mit an.

Für weitere Informationen

SBV, Sandra Helfenstein, Tel. 079 826 89 75/056 462 52 21, E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

McDonald’s, Jae Ah Kim und Béatrice Montserrat, Tel. 021 631 12 34, E-Mail media.relations@ch.mcd.com

IGSU, Nora Steimer, Tel. 076 406 13 86/043 500 19 91, E-Mail medien@igsu.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

04.05.17 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung: Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %). Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird. Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird. Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann. Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.

Mehr lesen
Stellungnahmen Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»

05.04.17 | Die bäuerliche Waldarbeit hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert und die Pflege des Waldes ist eine Leistung zu Gunsten der Bevölkerung. Die Unfallgefahren sind bei Forstarbeiten bekanntlich hoch und deshalb unterstützen wir generell die angestrebten Ziele der vorliegenden Richtlinie, das Unfallgeschehen und die Risiken für die Gesundheit zu reduzieren. Dennoch müssen die formulierten Schutzziele immer aus der Optik betrachtet werden, dass die Verhältnisse der betroffenen Branchen und deren Bedürfnisse angemessen berücksichtigt wer-den. Es geht dabei beispielsweise um die Anerkennung von Erfahrungen und früherer Kurse, wenn die Ausbildungsdauer festgelegt wird.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF; SR 412.101.61)

23.03.17 | Mit dem Artikel 3 Absatz 1 wird die frühere Unterscheidung des Umfangs von Bildungsgängen, die auf einschlägigen EFZ aufbauen und Bildungsgängen, die auf anderen Abschlüssen der Sekundarstufe II beruhen, aufgehoben. In der revidierten MiVo-HF wird der Mindestumfang generell mit 3600 Lernstunden beziffert. Weiter sollen mit dem Absatz 2 neu die begleitende Berufstätigkeit und die Praktika gleichbehandelt werden. Aus unserer Sicht bringen beide Anpassungen eine Vereinfachung der Handhabung, was der Schweizer Bauern-verband und die Organisation der Arbeitswelt (Oda Agri AliForm) begrüssen. Artikel 9, Absatz 1 Buchstabe c besagt, dass in den Rahmenlehrplänen die Angebotsformen mit den Lernstunden und deren Aufteilung festzulegen sind. Da die Rahmenlehrpläne gemäss Buchstabe b kompetenzorientiert formuliert werden, ist eine weitere Unterteilung in die Angebotsformen aus unserer Sicht nicht zielführend.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich

01.02.17 | Die in der Schweiz bestehende Regelungsdichte ist - insbesondere im Bereich des Veterinärechtes - ausserordentlich hoch. Ein grosser Teil der hier zur Vernehmlassung vorliegenden Vorschläge für Änderungen erhöht diese Dichte in unverhältnismässiger Weise zusätzlich. Beispielsweise ist auf einer Alp mit einem Senn ohne landw. Ausbildung auch nicht unbedingt ein gewerbsmässiger Klauenpfleger vorhanden / erreichbar. Wir stellen auch fest, dass gewisse der vorgeschlagenen Bestimmungen im falschen Erlass vorgesehen sind. So stehen bisher alle Vorgaben für die Registrierung von Tieren und Tierbeständen im Tierseuchenrecht. Das sollte so bleiben und daher sind die in der Tierschutzverordnung neu vorgesehenen Bestimmungen zur Registrierung von Tieren entweder zu streichen oder wenn sie unbedingt nötig sind, in der Tierseuchenverordnung zu platzieren.

Mehr lesen
Stellungnahmen Anhörung zum Erlass der EKAS-Richtlinie Nr. 6518 «Ausbildung für Bediener von Flurförderzeugen»

10.01.17 | Der SBV als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft hat von der neuen EKAS-Richtlinie über die «Ausbildung von Bedienern von Flurförderzeugen» erfahren. Die Anforderungen an die Aus-bildung für Bediener von Staplern und ähnlichen Fahrzeugen für den hofinternen Warenumschlag haben in der Landwirtschaft nicht zu unterschätzende Folgen. Für den SBV ist es von grosser Bedeutung, dass sich die Anfor-derungen der Richtlinie bei der Umsetzung branchenkonform an die Bedürfnisse der Landwirtschaft anpassen lassen. Zudem sollen die Erfahrungen der brancheneigenen Präventionsstellen, Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und agriss, berücksichtigt werden können.

Mehr lesen