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Revision des Jagdgesetzes
Am 27. September 2020 wurde die Änderung des Jagdgesetzes vom Volk in einer Referendumsabstimmung abgelehnt. Damit bleibt das mittlerweile 36jährige Gesetz unverändert in Kraft.
Eine Revision wird immer dringender …
Die Wolfspopulation nimmt exponentiell zu und damit eskalieren die Konflikte mit der Alpwirtschaft und dem Tourismus. Die Entwicklungen im Bündnerland mit wiederholten Übergriffen auf ausgewachsene Kühe zeigen das mit aller Deutlichkeit auf.
Der Wolfbestand in der Schweiz und im Alpenraum ist nicht mehr gefährdet und damit wird es allerhöchste Zeit diese Tierart im Schutzstatus von streng geschützt auf geschützt mit Möglichkeiten zur Regulation herabzustufen. Diesen Handlungsbedarf haben inzwischen auch die Umweltorganisationen erkannt.
Die erneute Revision des Jagdgesetzes in der parlamentarischen Beratung (Stand Sommer 2022). Die Landwirtschaft und die betroffenen Bauernfamilien sind dringend darauf angewiesen, dass wenn möglich vor dem Alpsommer 2023 eine neue griffige Regelung zum besseren Schutz der gealpten und auch auf den Heimweiden grasenden Nutztieren in Kraft treten kann.
… die Sicherheit bringt für Tiere, Landschaften und Menschen.
Vor allem in den Bergkantonen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wild-, Nutztieren und Menschen. Die Bauern schützen ihre Herden zwar mit Hirten, Zäunen und Hunden. Doch es kommt trotzdem zu Schadensfällen. Im Jahr 2021 beispielsweise wurden 853 Nutztiere von Grossraubtieren gerissen (Quelle: KORA). Für diese Konfliktsituationen braucht es klare Regeln. Die Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen muss vor allem in touristisch und landwirtschaftlich genutzten Berggebieten erhöht werden.
Die Regulation von Problemwölfen ist auch zum Schutz der Menschen nötig (Einheimische und Touristen). Nach einem Zusammenstoss mit Wölfen verhalten sich die Kühe nicht mehr gleich friedlich wie vorher, insbesondere wenn entweder die Betreuer oder Wanderer mit Hunden in der Weide unterwegs sind.
Begleithunde von Wanderern können in Konflikt mit Herdenschutzhunden kommen, wenn die Schutzhunde die Vierbeiner als Bedrohung für die Schafe verstehen und den vermeintlichen Wolfsangriff abwehren wollen.
Grundsätzlich gilt also im Streifgebiet von Wölfen für alle Menschen zum eigenen Schutz eine erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen.
Kontaktperson
Thomas Jäggi
Geschäftsführer Swiss Beef & Interessengemeinschaft öffentliche Märkte
Fachverantwortlicher: Veterinärwesen, Fütterung, Wald & Holz
Laurstrasse 10, 5200 Brugg
thomas.jaeggi@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Viehwirtschaft