Hauptinhalt

Kälberimpfung: Was sich ab Juli ändert

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 28. Januar 2025

Die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit.

Nach ausführlichen Diskussionen im vergangenen Jahr haben die Schweizer Rindviehproduzenten zusammen mit Agriquali ein Konzept zur Kälberimpfung erarbeitet. Dies auf Antrag der Task Force Kälbergesundheit, die sich unter anderem aus Vertretenden der Schweizer Milchproduzenten, Swiss Beef, Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter und des Kälbermästerverbands zusammensetzt. Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbands genehmigte am 27. Januar 2025 das Konzept in Form einer Anpassung der QM-Richtlinien. Sie anerkennt damit den Nutzen der Kälberimpfung als effektive Massnahme zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. 

Erste Impfung auf dem Geburtsbetrieb, zweite auf dem Folgebetrieb
Die Anpassung der Richtlinien gilt ab dem 1. Juli 2025. Dann brauchen alle Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, eine Behandlung mit einem Lebendimpfstoff gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen, der in die Nase verabreicht wird. Diese erste Impfung muss mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebs erfolgen. Der Folgebetrieb, welcher die Kälber nach dem Geburtsbetrieb einstallt, muss innerhalb 28 Tagen nach der Einstallung eine zweite Impfung gegen Atemwegserkrankungen applizieren. Wer seine Kälber nicht impfen möchte, kann diese nach 57 Tagen weiterhin ungeimpft verkaufen. 

Bestimmte Ausnahmen zusätzlich zum Alter
Ausnahmen gelten ausserdem für Kälber, die für die Mutterkuh- und Ammenkuhhaltung vor dem 21. Lebenstag verstellt oder zusammen mit dem Muttertier verstellt werden. Ebenso ausgenommen sind Notfälle, wenn das Muttertier oder das Kalb stirbt. Generell ausgenommen sind Kälber, die auf einen Sömmerungsbetrieb oder innerhalb desselben Betriebes an einen zweiten Standort verstellt werden.

Teil der QM-Anerkennung
Überprüft wird die Umsetzung im Rahmen der QM-Kontrollen. Dabei wird der Eintrag ins Behandlungsjournal sowie die Zu- und Abgänge gemäss TVD und die Beschaffung von Impfdosen kontrolliert. Bei Nichteinhalten der Richtlinien erfolgen die Sanktionen gemäss geltendem Reglement. Sie können bis zu einem Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch führen.

Weniger Antibiotikaeinsatz und bessere Wirtschaftlichkeit
Die Impfung soll Infektionskrankheiten vorbeugen und mithelfen den Antibiotikaeinsatz bei Kälbern zu senken. Damit steigen das Tierwohl, die Wirtschaftlichkeit und folglich die Zufriedenheit der Grossvieh- und Kälbermäster. Während den drei ersten Jahren werden die Daten dazu erhoben und ausgewertet. Nach drei Jahren Pilotphase wird Ende 2028 Bilanz gezogen und in der Fachkommission Viehwirtschaft über eine definitive Aufnahme in die Richtlinien entschieden. Die Branche übernimmt mit dieser Massnahme Verantwortung für eine nachhaltige und tierfreundliche Fleischproduktion.

Rückfragen

Hugo Abt

Präsident Fachkommission Viehwirtschaft
Mobile 079 528 00 70     

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene

07.12.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Verordnungsentwurf über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Biodiversitätsinitiative kommt zur Abstimmung

07.12.23 | Der Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ist vom Tisch. Biodiversität ist wichtig, es besteht jedoch kein Bedarf an einer neuen Gesetzesgrundlage, um sie weiter zu fördern. Diese Meinung hat sich am Schluss im Ständerat durchgesetzt. Der Schweizer Bauernverband teilt diese Auffassung. Deshalb lehnt er auch die Initiative selbst ab.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Grosse Beteiligung an der Umfrage zur Agrarpolitik 2030

05.12.23 | Am 30. November endete die Umfrage des Schweizer Bauernverbands bei den Bauernbetrieben zu den Erwartungen an die nächste Agrarpolitik. Mit über 5500 Antworten haben deutlich mehr Personen mitgemacht, als erhofft.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Wirtschaftlich geht es nicht mehr auf

29.11.23 | Das beherrschende Thema der diesjährigen Delegiertenversammlung des Schweizer Bauernverbands waren die auf tiefem Niveau gesunkenen Einkommen der Bauernfamilien und die vom Bundesrat zusätzlich geplanten Kürzungen im Agrarbudget. Die Delegierten verabschiedeten dazu eine Resolution zuhanden des Parlaments und zeigten dem Bundesrat die rote Karte für das Sparpläne-Foul.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Lieber besser als schneller

24.11.23 | Mit einer Verschiebung um ein Jahr, soll die Umsetzung von 3.5% Biodiversitätsförderflächen auf dem Ackerland praxistauglicher werden. Das verhindert unerwünschte negative Effekte.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie

23.11.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Sparmassnahmen entschärft

23.11.23 | Die Finanzkommission des Nationalrats anerkennt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Entlastung der Bundeskasse auf dem Buckel der Bauernfamilien nicht fair ist. Sie schlägt vor, auf diverse Sparvorschläge im Agrarbudget, insbesondere bei den Direktzahlungen, zu verzichten. Allerdings bleibt das Budget der Landwirtschaft trotz steigenden Anforderungen unter dem Vorjahr.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Viel zu tiefe Einkommen in der Landwirtschaft!

21.11.23 | Die Einkommen in der Landwirtschaft sind zu tief und es braucht dringend Massnahmen zur Verbesserung. Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung der Entschädigung der Bauernbetriebe für die erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist deshalb gesetzeswidrig. Gleichzeitig müssen auch die Abnehmer bessere Produzentenpreise bezahlen, damit die Mehrkosten gedeckt sind.

Mehr lesen