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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2019

12.09.18 | Eine Senkung des BVGMindestzinssatzes um 0,25 % würde demnach die Vorsorgeeinrichtungen nur sehr bedingt entlasten und der Einfluss auf die Entwicklung der Deckungsgrade im Jahr 2019 würde dementsprechend gering ausfallen. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2019 aus

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Stellungnahmen Grundbuchverordnung

22.08.18 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die elektronische Einsicht ins Grundbuch. Dieses ist für jene öffent-lich, die ein Interesse glaubhaft machen können (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Ohne einen entsprechenden Interessen-nachweis dürfen nur die Grundstückbezeichnung, die Identifikation des Eigentümers, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum eingesehen werden (Art. 970 Abs. 2 ZGB). Von diesem Grundsatz darf auch bei der elektronischen Einsicht nicht abgewichen werden.

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Stellungnahmen Mengenangabeverordnungen

15.08.18 | Die Erweiterung der Liste mit Früchten und Gemüsen, die im Offenverkauf auch per Stück statt nach Gewicht verkauft werden können, stimmt der SBV zu. Wir beantragen diese Liste durch Produkte wie Äpfel und Birnen und weiteres Kern- und Steinobst zu erweitern. Für die meisten Obstarten (ausgenommen kleinfrüchtige Beeren) ist ein stückweiser Verkauf denkbar, unabhängig davon ob die Ware direkt konsumiert wird oder nicht. Die Festlegung eines fixen maximalen Feuchtigkeitsgehaltes von 12% für alles Brennholz in Fertigpackungen istnicht realistisch und wird abgelehnt.

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Stellungnahmen Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019

04.07.18 | Nous saluons la prolongation de la période pour fixer le montant des indemnités dans le cadre des conventions-programmes concernant l’ordonnance sur la protection des eaux et celle sur les forêts. Sachant que ces mesures ne devraient pas engendrer de coûts supplémentaires à la charge des cantons et de la Confédération, et de-vraient permettre d’atteindre efficacement les objectifs visés, la proposition de modification ne suscite pas de commentaires

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Stellungnahmen Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

27.06.18 | Klar ablehnen muss der SBV die Bestimmungen, dass der weitere Aufbau, der Ausbau, die Weiterentwicklung und die allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle künftig durch Gebühren der Tierhalter zu finanzieren sind. Durch das öffentliche Interesse an der Tierseuchenprävention und der Vorbereitung der Tierseuchenbekämpfung ist der Einsatz von Bundesgeldern für den weiteren Aufbau, den Ausbau, die Weiterentwicklung und eine allfällige Ablösung der Systeme der Tierverkehrskontrolle weiterhin nötig und gerechtfertigt.

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Stellungnahmen Änderung der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV)

12.06.18 | Die Landwirtschaft ist als wetterabhängige Branche interessiert an aussagekräftigen Daten und Messreihen für die Voraussage sowohl des kurzfristigen Wetters, wie auch der langfristigen Entwicklungen des Klimas in der Schweiz. Angesichts des Klimawandels wird die Bedeutung der Vorhersagen zu Wetter und Klima, und damit auch der dafür verwendeten Daten auch in Zukunft zunehmen. Der SBV begrüsst daher die Anpassungen in der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie, die eine einfache und transparente Gebührenregelung mit sich bringt, welche auch den aktuellen technischen Möglichkeiten entsprechen.

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Stellungnahmen Pa.Iv. Eder 12.402 "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin"

30.05.18 | Le patrimoine culturel suisse et ses paysages typiques contribuent à la beauté du pays. La préservation de cette richesse paysagère, que cela soit les campagnes rurales agricoles ou les monuments culturels, s’avère essen-tielle. En outre, l’attrait du panorama suisse constitue un atout majeur pour le tourisme. Ainsi, la présente proposition de révision nous paraît judicieuse, dans la mesure où les intérêts cantonaux auront davantage de poids dans le processus décisionnel. Ce gain de flexibilité devrait aussi profiter aux intérêts de l’agriculture, ce que nous saluons. Par conséquent, nous soutenons le projet de révision dans son ensemble, tout en rappelant que celui-ci ne doit entraîner aucun affaiblissement de la production agricole.

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Stellungnahmen Änderung der Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV)

24.05.18 | Der SBV begrüsst grundsätzlich die Angleichung an die EU-Bestimmungen. Mit der vorliegenden Verordnung und deren Vollzug wird gerade dieser Grundsatz im Bereich der Tierarzneimittelbereich missachtet. Konkret gilt dies für die “sinngemässe Anwendung” der GDP-Regel auf Tierarzneimittel, welche vom Schweizerischen Heilmittelinstitut konkretisiert wurden. Dieser Vollzug ist aus verschiedenen Gründen unhaltbar. So werden unter anderen Vorschriften über temperaturüberwachte Transporte von der EU übernommen, welche dort lediglich für Humanarzneimittel gelten. In der EU dienen die GDP-Regeln auch der Verhinderung des Eindringens von Fälschungen in legale Lieferketten.

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