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Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 14. April 2025

Am 1. Januar 2026 tritt in der Schweiz eine neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft: Ihr Kauf und deren Einsatz in der Landwirtschaft setzt eine gültige Fachbewilligung voraus. Diese Änderung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe und erfordert rechtzeitige Massnahmen.

2026 tritt die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass Landwirtschaftsbetriebe Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung kaufen und einsetzen dürfen. Diese Bewilligung wird digital ausgestellt und ist fünf Jahre gültig. Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Franken. Nach fünf Jahren muss die Fachbewilligung erneuert werden. Dazu sind acht Stunden Weiterbildung zu absolvieren. 

Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 darf der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkaufen. Ab dann muss auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen, wenn er Pflanzenschutzmittel selbst einsetzen will. Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden. Ab 2026 ist die Fachbewilligung in die neue Grundbildung EFZ integriert. Alle Lernenden in den Berufen der Spezialkulturen oder der Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau beim Beruf Landwirt/in machen mit dem Lehrabschluss die entsprechende Prüfung. 

Diese Massnahme ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Weitere Informationen gibt es auf dem offiziellen Portal zur Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel.

Rückfragen

Diana Fomasi

Fachmitarbeiterin Agriprof

Telefon 056 462 54 40
E-Mail diana.fomasi@agriprof.ch@sbv-usp.ch

David Brugger

Schweizer Bauernverband
Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau

Telefon 077 438 90 88
E-Mail david.brugger@sbv-usp.ch

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