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SBV-News Nr. 44 (29.10. – 02.11.2018)
Notiz der Woche
Seit 2001 ist das Ausbringen von Herbiziden auf Strassen, Wegen und Plätzen für den öffentlichen Sektor und Private verboten. Diese Woche veröffentlichte das BAFU eine Untersuchung zur Umsetzung des Verbots. Diese zeigte, dass mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide einsetzen. Dies auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Im Gegensatz zu Privaten, von denen 47% noch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört haben, kennen über 90% der Fachleute das Verbot. Die Zahlen zeigen, dass es dem Gewässerschutz nicht dient, wenn Massnahmen allein auf die Landwirtschaft abzielen.
Regionalseminare Ost-und Nordwestschweiz
Auch diese Woche reiste die Spitze des Bauernverbands durchs Land und führte am Strickhof in Lindau das Regionalseminar Ostschweiz und am Ebenrain in Sissach das Regionalseminar Nordwestschweiz durch. Es ist eine Gelegenheit für die bäuerliche Basis, sich über aktuelle Themen aus erster Hand zu informieren und eigene Anliegen einzubringen. Diskutiert wurden u.a. das Tätigkeitsprogramm 2019, die für die DV geplante Resolution, das Vorgehen betreffend Agrarpolitik 22+ oder die geplanten Botschaften und Massnahmen zur Bekämpfung der Trinkwasserinitiative. Beide waren gut besucht und es fanden rege Diskussionen statt.
Minimallohn für ausländische Arbeitskräfte und neue Lohnrichtlinien
Zurzeit ist es schwierig ausländische und generell familienfremde Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu rekrutieren. Der SBV traf sich mit den verschiedenen involvierten Kreisen, um das Problem zu besprechen. Nach eingehender Diskussion wurde beschlossen, den Minimallohn für das Jahr 2019 um 35 Fr. auf 3270 Fr./Monat zu erhöhen (+ 1.08%). Die Lohnerhöhung liegt vor allem in der Teuerung begründet. Der Minimallohn findet in die Lohnrichtlinie Eingang. Bei dieser wird auch eine Erhöhung der Löhne für qualifizierte Arbeitnehmende (Lohnstufen 5 bis 8) um 1,08% vorgesehen. Die Lohnrichtlinie spielt eine wichtige Rolle bei den Betriebskontrollen, die von den tripartiten Kommissionen gemacht werden.
Arbeitsgruppe Anwenderschutz
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz soll der Schutz des Anwenders beim Vorbereiten, Applizieren und allfälligen Nachfolgearbeiten verbessert werden. Dazu ist vorgesehen, diese besser über die Risiken aufzuklären. Bis im Februar 2019 sollen konkrete Vorschläge für eine verbesserte Kommunikation vorliegen. Die definitive Umsetzung in der Praxis ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Weiterbildungspflicht für Anwender von Pflanzenschutzmitteln
Eine weitere Massnahme des Aktionsplans Pflanzenschutz beinhaltet die Einführung einer Weiterbildungspflicht für berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Dazu fand ein Workshop mit Branchenvertretern, der neu geschaffenen Koordinationsstelle und Beratungsanbietern statt. Der SBV setzt sich dafür ein, dass das neue System den Bedürfnissen der Praxis entspricht und der Datenschutz gewährleitet ist.
Statistische Erhebungen und Schätzungen
Die Publikation „statistische Erhebungen und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung 2017“ ist erschienen. Sie enthält auf 264 Seiten 195 Tabellen zu fast allen Themen der Landwirtschaftsstatistik. Die Publikation ist unter https://www.sbv-usp.ch/de/publikationen/statistische-erhebungen zum Preis von 65 Fr. verfügbar.
Statistik der Woche
Seit 2007 schwankt der Milchpreis deutlich stärker als zuvor. Die kurzfristigen saisonalen Schwankungen haben an Bedeutung verloren, während die mittel- und langfristige Volatilität zugenommen hat. Im Januar 2014 erreichte der durchschnittliche Preis für Molkereimilch noch 67.91 Rp/kg. Im April 2016 sank derselbe Preis auf den vorläufigen Tiefstwert von 51.06 Rp./kg. Der letzte verfügbare Preis vom August 2018 lag bei 60,34 Rp/kg. Einfluss auf den Schweizer Produzentenmilchpreis haben die Milchpreise in der EU sowie die vergleichsweise geringen Schwankungen der Schweizer Milchproduktion im Bereich von ± 2,5 Prozent.