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Hochspannungsleitungen und Landwirtschaft - So verhalten Sie sich richtig
Das Netz von Swissgrid umfasst rund 12 000 Masten und 6700 Kilometer Leitungen. Ein Teil davon durchquert bewirtschaftetes Kulturland oder verläuft in der Nähe von besiedelten Gebieten. Die Netzinfrastruktur von Swissgrid entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Für die Landwirtschaft gilt es folgendes zu beachten.
Vorsicht bei elektrischen Viehzäunen in der Nähe von Masten
Befestigen Sie niemals einen Viehzaun an einem Strommasten. Ein Blitzeinschlag oder Kurzschluss der Leitung könnte einen für Mensch und Tier tödlichen Stromfluss verursachen. Wenn Sie einen Viehzaun in der Nähe einer Leitung installieren, müssen Sie diesen bis zur Inbetriebnahme erden: Der Zaun kann sich aufgrund des magnetischen Feldes der Leitung aufladen und einen Stromschlag verursachen.
Lagern Sie unter Masten und Leitungen keine Materialien.
Strommasten müssen rund um die Uhr zugänglich sein – zum Beispiel, um Störungen rasch beheben zu können. Das Deponieren schwerer Materialien wie Siloballen, Kies oder Bauschutt am Sockel eines Masts kann dessen Stabilität schwächen. Wenn brennbare Materialien wie Holz Feuer fangen, können Masten beschädigt werden oder Leitungen herunterfallen – Stromschlaggefahr!
Konstruktionen an oder unter den Masten sind verboten oder bewilligungspflichtig.
Bringen Sie an Masten keine Konstruktionen wie z.B. Vogelhäuschen oder Hütten an. Sie beeinträchtigen die Zugänglichkeit und Stabilität der Masten. Das Einrichten von ökologischen Kleinstrukturen wie z.B. Biotopen unter Masten ist möglich, aber bewilligungspflichtig.
Sichern Sie Abdeckmaterialien gegen starke Windböen.
Wenn Sie in der näheren Umgebung von Leitungen oder Strommasten Baumaterialien, Holz oder Gemüsefelder mit Vlies oder Blachen abdecken, müssen Sie diese besonders gut gegen Windböen schützen. Werden sie vom Wind weggetragen und geraten dabei in die Leitung, drohen Störungen oder Stromschläge.
Vorsicht beim Pflanzen von Bäumen in der Nähe von Leitungen.
Ein an falscher Stelle gepflanzter Baum kann mit den Jahren zu einer Gefahrenquelle werden – Äste, welche nahe an der Leitung sind, können eine Störung oder einen Brand auslösen. Im Dienstbarkeitsvertrag zwischen Swissgrid und den Grundeigentümern ist festgehalten, welche Abstände beim Pflanzen von Bäumen zu beachten sind.
Der Einsatz von grossen Maschinen in Leitungsnähe erfordert besondere Achtsamkeit.
Vermeiden Sie in der Nähe von Stromleitungen wenn möglich den Einsatz von grossen Landwirtschafts und Baumaschinen wie z.B. mobilen Kränen, Schneefräsen. Achten Sie darauf, dass ausfahrbare Elemente wie z.B. Hebebühnen oder Teleskoparme niemals in die Nähe von Leitungen gelangen – es besteht grosse Stromschlaggefahr! Für Fragen zum Einsatz solcher Maschinen nehmen Sie bitte Kontakt mit Swissgrid auf.
Für das Planen und Bauen in Leitungsnähe bestehen gesetzliche Vorgaben und Normen.
Wohnen Sie in der Nähe einer Leitung und beabsichtigen einen Ausbau Ihrer Liegenschaft? Planen Sie ein Gebäude oder eine Infrastruktur in Leitungsnähe, oder verantworten Sie die entsprechenden Bauarbeiten? Beachten Sie, dass dazu ein umfangreiches Regelwerk besteht, das zwingend einzuhalten ist. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind Leitungsverordnung (LeV), Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV).
Halten Sie bei Gewittern Abstand von Leitungen und Strommasten.
Wenn Sie beim Spazieren, Joggen oder Wandern von einem Gewitter überrascht werden, sollten Sie Abstand zu Masten und Leitungen halten. Beim Einschlag eines Blitzes in einen Masten besteht in unmittelbarer Nähe eine höhere Gefahr für einen Stromschlag, welcher durch eine hohe Schrittspannung auftreten kann.
Beim Fliegen immer Sicherheitsabstand einhalten.
Gleitschirme, Drachen, Drohnen, Modellflugzeuge: Fluggeräte können sich in Leitungen verfangen und einen Stromschlag auslösen. Ihre Bergung ist aufwändig und teuer. Beim Einsatz von Fluggeräten muss deshalb immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 40 Metern zu den Leitungen eingehalten werden.
Links
- Verordnung über elektrische Leitungen (LeV)
- Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
- Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV)
- Bauernzeitung «Tod durch Stromschlag»
- Swissgrid Merkblatt «Arbeiten in Leitungsnähe»
- Swissgrid Merkblatt «Sport und Freizeit in Leitungsnähe»
Weitere Informationen
Unter www.swissgrid.ch/leitungsnähe finden Sie verschiedene weiterführende Dokumente rund ums Arbeiten, Planen und Bauen in Leitungsnähe. Bauherren und Architekten können Ihre Anliegen direkt über ein Kontaktformular einreichen.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an unter 058 580 21 11 oder schicken Sie uns ein E-Mail an info@swissgrid.ch.
Im Störungs oder Notfall alarmieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 0800 00 45 45.
Kontaktperson
Hannah von Ballmoos-Hofer
Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt
Telefon 056 462 50 06
E-Mail hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch