Hauptinhalt

Stimmvolk verpasst die Chance für ein fortschrittliches Jagdgesetz

JagdSchweiz/SBV/SAB – Medienmitteilung vom 27. September 2020

Mit 51.9  Prozent Nein-Stimmen hat das Schweizer Volk sehr knapp die Revision des 34 Jahre alten Jagdgesetzes abgelehnt. Mit diesem Entscheid hat es die Stimmbevölkerung heute verpasst, den Tier- und Artenschutz zu stärken und klare Regeln für das Nebeneinander von Wolf und Nutztieren zu setzen. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete bedauern das Abstimmungsergebnis. Sie erachten dieses auch als Folge der millionenschweren Kampagne der Gegnerschaft. Ein fortschrittliches Jagdgesetz rückt nun in weite Ferne.

Das Schweizer Volk hat das revidierte Jagdgesetz und somit eine nachhaltige und fortschrittliche Jagd mit 51.9 Prozent sehr knapp abgelehnt. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband (SBV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), die sich in den letzten Monaten intensiv für ein Ja engagierten, bedauern das Resultat. «Das Stimmvolk hat sich leider gegen ein ausgewogenes Jagdgesetz ausgesprochen und sich täuschen lassen von der millionenschweren Machtdemonstration der Tierschutz-Organisationen», sagt Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz. 

Mit der Ablehnung des neuen Gesetzes bleibt es den Kantonen verwehrt, bei wachsenden Wolfspopulationen angemessen zu reagieren. Die Konflikte werden in den nächsten Jahren zunehmen und die betroffenen Älplerinnen und Älpler vor grosse Herausforderungen stellen. «Das Schweizer Volk hat es leider verpasst, auch Schafe, Ziegen oder Kälber besser zu schützen», sagt SBV-Präsident Markus Ritter. 

Fortschrittliches Jagdgesetz für Jahre blockiert 

Von der Ablehnung besonders stark betroffen sind die Bergregionen. SAB-Direktor Thomas Egger sagt: «Leider ist es uns nicht gelungen, die Unterländerinnen und Unterländer von den Vorteilen des Jagdgesetzes für die Bergbevölkerung zu überzeugen». Alp- und Berglandwirtschaft leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaften. Nach diesem Entscheid besteht die Gefahr, dass viele Älplerinnen und Älpler frustriert aufgeben. Wanderwege in besonders betroffenen Gebieten müssen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Die alpine Kulturlandschaft wird verganden und für den Tourismus an Attraktivität verlieren.

Auch für den Tier- und Artenschutz ist die Ablehnung ein negatives Signal. Statt nur noch Wolf, Steinbock und Höckerschwan dürfen über 300 geschützte Arten von den Kantonen weiterhin reguliert und vom Bundesrat zur Jagd freigegeben werden. Zugvogelreservate, Schutzgebiete und Wildtierkorridore bekommen weiterhin keine finanzielle Unterstützung vom Bund. Langjährige Forderungen der Naturschutzorganisationen sind damit obsolet. Das revidierte Jagdgesetz war ein ausgewogener Kompromiss, der langjährige Differenzen bereinigt hätte. Die nötige Modernisierung des Jagdgesetzes ist nach dem negativen Abstimmungsresultat nun für Jahre blockiert. 

Rückfragen

David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch 

Urs Schneider, Stv. Direktor Schweizerischer Bauernverband SBV,
Tel. 079 438 97 17, urs.schneider@sbv-usp.ch 

Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der Mehrwertsteuerverordnung

03.04.17 | Die beiden ergänzten Artikel (Art. 79 Abs. 3 MWSTV und Art. 81 Abs. 5 MWSTV) unterstützen wir mit Vorbehalt. Aus unserer Sicht muss in der Praxis eine klare Regel gefunden werden, was unter „in geringerem Umfang“ oder „in grösserem Umfang“ verstanden wird. Eine gewisse Toleranzbreite, welche in der MWST-Info 12 Saldosteuersätze festzulegen ist, sollte gewährt werden. Mit Ausnahme der Bemerkungen zu den vorgenannten Artikeln 79 und 81 stimmt der SBV der Revision der MWST-Verordnung zu.

Mehr lesen
Stellungnahmen Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!»

01.03.17 | Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 9. Februar 2014 für eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung entschieden. Der SBV unterstützt deshalb, dass die Zuwanderung mit geeigneten Mass-nahmen gesteuert und begrenzt werden soll. Kurzaufenthalter mit bis zu 12 Monaten Aufenthaltsdauer, die auch nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, dürfen aber nicht unter die Beschränkungen fallen. Der SBV ist sich auch der Notwendigkeit bewusst, das Inländerpotenzial so gut wie möglich zu nutzen.

Mehr lesen