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Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»
Das Parlament hat am 21. März 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen. Der SBV beteiligte sich während der Parlamentsdebatte aktiv am Prozess der Gesetzesänderungen und gab eine positive Stellungnahme zur abschliessenden Gesamtabstimmung ab. Die in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungen zur Umsetzung betreffen aber einmal mehr und in erheblichem Masse ausschliesslich den Landwirtschaftssektor. Um die festgesetzten Ziele effektiv erreichen zu können ist es zwingend, unverzüglich auch für die anderen involvierten Sektoren entsprechende Verordnungsanpassungen zu erarbeiten. Das gilt sowohl für die Wirtschaft als auch für den privaten Sektor. Der SBV fordert den Bundesrat zudem auf, den Entscheid des Parlaments zur Sistierung der AP22+ und die Vorgaben bei der Pa. Iv. zu respektieren. Es hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass es keine Reduktion des Selbstversorgungsgrads, keine Senkung des Sektoraleinkommens und keine Erhöhung des administrativen Aufwands für die Landwirtschaft geben soll. Nun sollen im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 zahlreiche Elemente auf dem Verordnungsweg eingeschleust werden, die nichts mit deren Zielen zu tun haben und keinen Einfluss auf die Risikoreduktion bei den Pflanzenschutzmitteln oder weniger Nährstoffverlusten zu tun haben. |