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Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über Familienzulagen
Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn: Die Auswirkungen dieser Massnahme fallen im sozialpolitischen Gesamtkontext eher gering aus. Es sei darauf hingewiesen, dass die Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Kantonen, welche den Mindestbetrag von 200.- bzw. 250.- Franken pro Monat ausrichten und solche mit höheren Ansätzen, deutlich stärker ins Gewicht fallen, als die hier vorgeschlagene Änderung. Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter: Mit dieser Massnahme soll eine Lücke im sozialpolitischen Netz geschlossen werden, welche für die betroffenen Mütter schmerzlich ist. Dies ist zu begrüssen. Finanzhilfen an Fa-milienorganisationen: Der SBV begrüsst es, dass die aktuelle und allgemein anerkannte Praxis künftig gesetzlich geregelt wird.