Stellungnahmen
Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren
28.02.20
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Änderung VBP, ChemV, ChemRRV Vernehmlassungsverfahren
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu neh-men. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angele-genheit vernehmen zu lassen.
Grundsätzliche Erwägungen
Im Rahmen der aktuellen politischen Diskussionen rücken auch Biozide vermehrt in den Fokus. Nicht nur die Landwirtschaft setzt Wirkstoffe ein, z. B. zu gezielten Kontrolle von Schaderregern. Auch in vielen anderen Berei-chen werden chemische Stoffe eingesetzt, welche unerwünschte Nebenwirkungen auf Menschen und Umwelt haben können. Geht es um sauberes Trinkwasser oder Insektensterben, soll nicht nur in der Landwirtschaft mit strengen Massstäben gemessen werden, sondern auch in anderen Bereichen.
Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen
Zur Vernehmlassungvorlage haben wir folgende Bemerkungen:
Art. 14a, 14abis, 38a, 62e
Der SBV begrüsst die Einführung des UFI als eindeutiger Rezepturidentifikator. Wichtig erscheint uns, dass dieses Kennzeichnungselement möglichst bald eingeführt wird, damit im Falle von Vergiftungen diese Information bald zur Verfügung steht. Mit der Bestimmung, dass das UFI «on the packaging located with the other label ele-ments» angebracht werden kann, muss nicht die ganze Etikette geändert werden. Daher ist eine kürzere Über-gangsfrist zumutbar.
Art. 62e
Noch längstens bis zum 31. Dezember 2026 2024 dürfen ohne Angabe des UFI nach Artikel 38a in Verkehr gebracht werden:
Art 17 Abs. 1 Bst. cbis (neu)
Der SBV kann nicht nachvollziehen, dass im Umfeld der aktuellen Diskussionen um Rückstände und Risikoreduk-tion das Zulassungsfahren für Biozide vereinfacht wird. Gemäss Definition in der VBP sind «Biozidprodukte: Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände … die dazu bestimmt sind, … Schadorganismen zu zerstören, abzu-
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Herr Bundesrat Alain Berset
3003 Bern
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Brugg, 26. Februar 2020
Zuständig: Steiner Barbara Sekretariat: Ursula Boschung Dokument: Stellungnahme Änderung VBP.docx
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schrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
» Je nach Anwendung dieser Produkte ist davon auszugehen, dass geringe Mengen dieser Produkte oder deren
Metaboliten in die Umwelt, beispielsweise in Gewässer, gelangen. Zudem geht es hier um Wirkstoffe, die
noch nicht umfassend beurteilt sind. Wir erachten diese Anpassung als ein grundlegend falsches Signal.