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Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)
Der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachverband der Schweizer Landwirtschaft nimmt in enger Absprache mit der Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) zu den geplanten Änderungen wie folgt Stellung:
Wir begrüssen den Entscheid gemäss Art. 66f, den Spielraum des Berufsbildungsgesetzes beim Beitragssatz maximal auszunutzen (50 %).
Zedierung: Entgegen früherer Ankündigungen soll nun doch keine Zedierung der Beiträge an Dritte möglich sein. Wir verlangen, dass dies wieder aufgenommen wird.
Anrechenbare Kursgebühren: Es ist wichtig, dass die Liste der anrechenbaren Kursgebühren breit, umfassend und klar formuliert und kommuniziert wird.
Auszahlungszeitpunkt: Der Auszahlungszeitpunkt muss möglichst zeitnah erfolgen. Insbesondere bei der Überbrückungsfinanzierung ist dies von eminenter Bedeutung, da nur so die erwünschte Wirkung erzielt werden kann.
Teilbeiträge, Abrechnung und Rückforderungen: Es ist sehr wichtig, dass wenn infolge Nichtbestehen von Modulprüfungen während den Vorbereitungskursen die Zulassungskriterien zur Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung nicht erfüllt sind keine Rückforderungen fällig sind.