Prises de position
17.10.19 Vollzugshilfe Stickstoff-Einträge und Ammoniak-Immissionen
17.10.19
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Das BAFU hat der Konferenz der Vorsteher der Schweizer Umweltschutzämter (KVU) einen Entwurf über die Vollzugshilfe Stickstoffeinträge und
Ammoniakimmissionen vorgelegt und diese um eine Stellungnahme gebeten. Da aufgrund der neuen Bestimmungen im vorliegenden Entwurf Massnahmen
vorgenommen werden könnten, von denen insbesondere Landwirtschaftsbetriebe betroffen wären, erachten wir es vom SBV als stossend, dass die
Landwirtschaft über diesen Entwurf im Vorfeld nicht informiert wurde und damit die Möglichkeit einer Stellungnahme nicht gewährt worden ist. Wir fordern
daher im Zusammenhang mit der vorliegenden Vollzugshilfe eine transparentere Kommunikation bezüglich des weiteren Vorgehens ein.
Die im Entwurf der Vollzugshilfe vorgeschlagenen Konkretisierungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) mit den neu definierten Grenzwerten für
Stickstoffeinträge und Ammoniak-Immissionen als «Critical-Loads» und «Critical-Levels», lehnen wir entschieden ab.
Diese Zielwerte sind primär ökosystemspezifisch und führen daher zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Betrieben, hinsichtlich
ihrer Übermässigkeit an Emissionen. Dies könnte unter anderem zu hohen Einschränkungen für Bauernbetriebe führen, welche sich in der Nähe von sensiblen
Ökosystemen befinden.
Der Schweizer Bauernverband verweist in diesem Zusammenhang auf die dringende Berücksichtigung des Artikel 4 in der LRV. Demnach ist die vorsorgliche
Emissionsbegrenzung durch die Behörde nur soweit zu beanstanden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Zu
berücksichtigen ist zudem, dass durch Grenzwerte beim Feinstaub (PM10), schon jetzt indirekt Werte für Ammoniak festgelegt sind, da diese einen Teil der
Feinstaubproblematik ausmachen.
Weiter ist es dem SBV ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, dass durch Anreizsysteme und freiwillige Initiativen in den letzten Jahren in der
Landwirtschaft viele Massnahmen erfolgreich umgesetzt wurden, welche Ammoniakemissionen mindern. Insbesondere durch emissionsarme