Contenu principal

La plus belle bande fleurie du pays sera récompensée !

Communiqué de presse de l'Union Suisse des Paysans du 12 mars 2018

Qui possède la plus belle bande fleurie de Suisse ? Afin de soutenir cette forme de surface de promotion de la biodiversité à la fois attractive et utile, un concours est organisé par l’Union Suisse des Paysans en collaboration avec Agroscope, la HAFL et le FiBL. De nombreux prix attractifs attendent les agriculteurs motivés.

Outre leur aspect esthétique, les bandes fleuries font partie des éléments écologiques assurant des services écosystémiques pour pollinisateurs et auxiliaires. Depuis 2015, celles-ci sont prises en compte comme surfaces de promotion de la biodiversité reconnues par la Confédération et rétribuées par des paiements directs. L’intérêt de la part des agriculteurs est encore faible, principalement pour des raisons économiques. Pourtant, leur utilité a déjà pu être prouvée à plusieurs reprises lors d’études menées par les instituts de recherche Agroscope, HAFL et FiBL. En effet, les bandes fleuries montrent de bonnes capacités au niveau de la régulation des ravageurs, ce qui permet un emploi réduit de produits phytosanitaires. En principe, il existe deux types de bandes fleuries : Ceux pour la promotion des auxiliaires, qui permettent la régulation des ravageurs surtout dans les grandes cultures. Une variété spéciale existe également pour favoriser les auxiliaires dans la culture de choux, et qui se révèle particulièrement intéressante dans le cadre d’une production conforme aux directives bio et IP-Suisse. Le deuxième type de bande fleurie est celui pour les pollinisateurs, qui mettent à disposition de la nourriture pour les abeilles durant la période creuse de l’été (deux mélanges disponibles).

Le but de ce concours est d’augmenter la notoriété des bandes fleuries et de démontrer leur utilité pour l’agriculture. Pour motiver les agriculteurs, plusieurs prix sont à la clé. Le vainqueur et sa famille se verront offrir un bon pour un week-end d’une valeur de 1000 Fr. Le semis s’effectue à partir de mi-avril, il n’est pas conseillé de l’aménager trop tôt car les espèces contenues dans les mélanges sont sensibles au gel et nécessitent suffisamment de lumière. Afin que ces habitats puissent assumer leur fonction, il est important que la distance entre les surfaces riches en fleurs ne dépasse pas 200 à 300 mètres. Les abeilles, en particulier les abeilles sauvages, ne parcourent pas de longues distances. Dans le but d’assurer leur santé et leur reproduction, il est donc important que la distance entre les sources de nourriture et les lieux de nidification soit la plus courte possible.

Afin de participer au concours, l’exploitation doit produire selon les normes PER ou Bio et la bande fleurie doit présenter une surface minimale de 2 ares. Les 100 premières bandes inscrites seront évaluées. Les inscriptions sont ouvertes en ligne sur le site internet de l’Union Suisse des Paysans ainsi que sur celui de la plateforme habitats fleuris (www.pbl-phb.ch). Le délai d’inscription est fixé au 15 juin 2018. Néanmoins, pour une évaluation optimale, il est recommandé d’inscrire la bande fleurie au plus tard trois semaines après la date de semis. Lors de l’évaluation, les critères comme la présence et la fréquence des espèces semées, l’équilibre des espèces végétales, la diversité des structures, la présence de néophytes invasifs et l’enherbement excessif seront jugés par des experts. Dans tout les cas, un régal pour les yeux attend les agriculteurs participants ainsi que leur voisinage.  

Weitere Bilder

Vom Nutzen der Wildblumen - De l’utilité des fleurs sauvages

Renseignements

Diane Gossin

Union Suisse des Paysans
Département Production, marché et écologie
Division Energie et environnement

Téléphone 056 462 50 11 / 076 499 35 99
EMail diane.gossin@sbv-usp.ch

Sur le même sujet

Prises de position Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Lire la suite
Prises de position Revision des Raumplanungsgesetzes

30.08.17 | Von der Tätigkeit der 52 000 Familienbetriebe hängt die Vitalität und auch die Schönheit vieler Gemeinden und Täler ab, vorausgesetzt sie erhalten die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Bauen ausserhalb der Bauzone kommt deshalb eine wichtige Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone sind, wie es der Name sagt, grundsätzlich zonenkonform. Dies ist einerseits ein Privileg, dessen sich die Landwirtschaft bewusst ist. Andererseits ist diese Verortung „ausserhalb Bauzone“ auch eine Vorgabe, deren sich die Raumplanung bewusst sein muss. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, im ländlichen Raum Spielraum beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu lassen. Für die Landwirtschaft ist der Spielraum in Ihrer Vorlage zu eng. Zwar sind der Versuch der Neuordnung und die teilweisen Verbesserungen zu würdigen. Insgesamt sind die Normen jedoch zu dicht, dirigistisch und nicht stringent. Einige Instrumente entbehren jeglichen Praxisbezug und sind weder umsetzbar noch zumutbar. Aus diesen Gründen lehnt der SBV die Vorlage in dieser Form ab. Grundlegende Änderungen sind nötig, damit der SBV die Revision weiterhin unterstützt. Ansonsten empfehlen der SBV, die Übung abzubrechen.

Lire la suite
Prises de position Konzept für den Gütertransport auf der Schiene

07.07.17 | Aus Sicht der Landwirtschaft ist es wichtig, dass der Transport auf der Schiene unter anderem dank eines Verladenetzes wirtschaftlich möglich bleibt. Ausserdem fordert der SBV, dass transportierende Branchen (Getreide, Zucker, Holz) in Entscheidungsprozesse bezüglich des Verladenetzes frühzeitig miteinbezogen werden, so dass daraus entstehende Konsequenzen für die transportierenden Branchen, gleichzeitig aber auch für die Gesamtwirtschaft abgeschätzt werden können.

Lire la suite
Prises de position Weisungen Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln

06.07.17 | Es ist nötig, dass unter dem Aktionsplan Pflanzenschutz die Gelegenheit für ein umfassendes Vorgehen genutzt wird. Dazu gehört in einem allerersten Schritt die vertiefte wissenschaftliche Abklärung der unerwünschten Eintragspfade von PSM (Abdrift, Abschwemmung, Runoff, Punkteinträge und Drainagenwasser). Erst wenn wissenschaftlich geklärt ist, wo und welche Wege die einzelnen Wirkstoffe nehmen, können gezielte Massnahmen an der Quelle ergriffen werden, was schlussendlich zum Erfolg führen wird. Grundsätzlich begrüsst der SBV die neuen Weisungen, sie sind kurz und übersichtlich verfasst. Wir erwarten aber dass nach Vorliegen der Erkenntnis zu den effektiven Eintragspfaden das Papier angepasst und im Idealfall zugunsten einer umfassenden Lösung zurückgezogen wird. Weil die Abschwemmung von PSM eng im Zusammenhang mit Erosion steht, ist zu prüfen, ob anstelle von zwei ein gemeinsames Papier erstellt werden kann.

Lire la suite
Prises de position Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Energieverordnung EnV

30.06.17 | In der Landwirtschaft ist Holz eine wichtige erneuerbare Energiequelle für die Wärmegewinnung. Da viele Landwirte auch ein Stück Wald besitzen und bewirtschaften, sind kleine Holzfeuerungen in der Landwirtschaft sehr verbreitet. Aufgrund der Abgelegenheit ist die Bildung von Wärmeverbunden wenig sinnvoll. Kleine Holzfeuerungen sind deshalb eine angepasste Nutzungsform der einheimischen erneuerbaren CO2-neutralen Energie Holz, die es unter anderem vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Klimabereich weiterhin zu nutzen gilt. Mit den Verschärfungen der Vorschriften in der neuen Luftreinhalteverordnung kommen zusätzliche Kosten auf die Betreiberinnen und Betreiber von Holzfeuerungen zu, die so hoch sind, dass sie Holzfeuerungen weniger wirtschaftlich machen. Da Holzfeuerungen bereits jetzt aus wirtschaftlicher Sicht hinter anderen Heizsystemen anstehen, kann dies in gewissen Fällen sogar dazu führen, dass Betreiber von Holz – auf Ölbetriebene Heizungen umstellen. Aus unserer Sicht ist dies in jedem Fall zu verhindern. In gewissen Kantonen haben sogar Waldbesitzer auf die Erneuerung ihrer Holzheizung bereits verzichtet und sind entweder auf einen fossilen Brennstoff umgestiegen, oder setzen auf eine Wärmepumpe. Entsprechend sind die Verkäufe von Holzfeuerungen eingebrochen. Eine solche Entwicklung ist äusserst problematisch und sicherlich nicht zukunftsfähig, wenn sogar CO2 neutrale Heizsysteme durch fossile Systeme ersetzt werden. Wir lehnen die Änderungen im der Luftreinhalteverordnung im Bereich der Holzfeuerungen aus obenstehender Begründung ab. Falls die Massnahmen, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann (z.B. Elektrofilter als Staubabscheider), vollumfänglich über die Mittel eines Bundesprogrammes finanziert werden können, werden wir unsere Position nochmals überdenken.

Lire la suite
Prises de position Änderung Zusatzmodul 8 Suisse-Bilanz

22.05.17 | Vergärungsprodukte aus Biogasanlagen haben sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Landwirtschaft zu einer wichtigen Nährstoffquelle entwickelt – mit steigender Bedeutung. Dank modernster Ausbringtechnik können diese Produkte heute verlustarm sowie Klima- und Bodenschonend in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt werden. Die Landwirtschaft ist bestrebt, die Effizienzsteigerung bei der Stickstoffdüngung weiter voranzutreiben. Dazu braucht sie aber Rahmenbedingungen, welche fachlich und agronomisch nachvollziehbar sind. Die oben gemachten Ausführungen zeigen hingegen eindeutig auf, dass für Einführung eines strengeren N- Ausnützungsgrades die wissenschaftliche Begründung fehlt und die herrschenden Praxisbedingungen sowie nicht beeinflussbare Umweltfaktoren ignoriert werden. Bereits heute ist der Stickstoff-Einsatz auf Grund sehr tief angesetzter Pflanzenbedarfs- und Ertragsnormen (GRUD) stark limitiert.

Lire la suite
Prises de position Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050

10.05.17 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Aus Sicht des SBV ist zentral, dass die Gesetzesänderungen der Energiestrategie 2050 über die Verordnungen so umgesetzt werden, dass es sich auch für kleinere und mittlere Produzenten lohnt, Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien bereit zu stellen. Aufgrund der Einführung von intelligenten Mess – und Regelsystemen dürfen keine zusätzlichen Kosten für die kleinen und mittleren Produzenten anfallen. Ausserdem muss beim Bau von Anlagen erneuerbarer Energien dem Kulturland-schutz Priorität beigemessen werden, mitunter auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von ökologischen Kompensationsmassnahmen. Als hohe Priorität fordern wir dringlich, die mit der Aufnahme von Ökonomiegebäuden ins Gebäudeprogramm zu prüfen.

Lire la suite