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Verordnung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutz-Verordnung; KlV)
Für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit läuft aktuell die Vernehmlassung der Verordnungen. Dabei geht es in erster Linie um die Umsetzung der zusätzlichen Gelder für die Unternehmensfahrpläne von sogenannten Firstmovers und des Ersatzes von fossilen Heizungen. Für die Unternehmensfahrpläne können auch vor- und nachgelagerte Emissionen aufgenommen werden. Dabei müssen die speziellen Begebenheiten der Landwirtschaft beachtet werden. Zudem werden auch verschiedene Zweckbestimmungen ausgeführt.