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Freihandel mit Indien
Am 10. März 2024 wurde das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Trade and Economic Partnership Agreement, TEPA) zwischen den EFTA-Staaten und Indien unterschrieben. Das Ergebnis von 16 Jahren Verhandlungen ist ein Abkommen mit umfassendem Geltungsbereich, das den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Industrie- und Agrarprodukten sowie mit Dienstleistungen verbessert. Das Abkommen umfasst ausserdem ein Kapitel über Investitionsförderung und Zusammenarbeit. Gemäss den Daten vom Jahr 2023 exportiert die Schweiz nach Indien wertmässig vor allem Maschinen und Teile davon, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Uhren, optische Instrumente und Präzisionsinstrumente. Der Marktzugang dieser Handelswaren wird sich unter dem TEPA verbessern. Einen verbesserten Marktzugang ist auch für Schokolade, Kaffeekapseln, gewisse Nahrungsmittelzubereitungen und Energiegetränke vorgesehen. Diese sind wertmässig die wichtigsten Exporte der Schweiz im Agrarsektor. Die Aufrechterhaltung des Grenzschutzes für sensible Agrarprodukte wird sicherstellen, dass die Schweizer Landwirtschaft unter dem TEPA nicht leiden wird.
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