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Düngung
Um den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und damit die Bedingungen für den Bezug von Direktzahlungen zu erfüllen, müssen die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe eine ausgeglichene Nährstoffbilanz und möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe ausweisen. Die Anzahl der Nutztiere muss dem Standort angepasst sein, die Obergrenze liegt bei drei Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare. Anhand einer Nährstoffbilanz muss der Landwirt aufzeigen, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. In der Schweiz wird dazu die „Suisse Bilanz“ eingesetzt, die den Bedarf der Pflanzen dem Nährstoffanfall aus der Tierhaltung gegenüberstellt. . Die Phosphor- und Stickstoffbilanz darf gesamtbetrieblich je einen Fehlerbereich von höchstens + 10 % des Bedarfs der Kulturen aufweisen. Überschüssige Nährstoffmengen müssen an andere, weniger gut versorgte Betriebe abgegeben werden.
Eine ausreichende und optimale Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen ist wichtig, um Qualität und Mengen zu sichern. Hofdünger sind in der Schweizer Landwirtschaft die wichtigsten Dünger. Sie decken 70% des Stickstoff- und 85% des Phosphorbedarfs. Es liegt im eigenen Interesse der Bewirtschafter, die Hofdünger effizient und mit möglichst geringen Verlusten auszubringen. Dabei müssen sie die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes einhalten, das auch die Aufzeichnungspflicht, Lagerdauer und Distanzen für Hofdüngerabgabe regelt. Alle zehn Jahre muss der Landwirt von seinen Parzellen Bodenproben nehmen um den Nährstoffgehalt exakt bestimmen lassen. Die Angaben dienen dazu, die Dünger gezielt, bedarfs- und umweltgerecht einzusetzen.
Zum Ausgleich von Versorgungslücken können sowohl im konventionellen wie im biologischen Anbau andere organische und mineralische Dünger ausgebracht werden. Konventionelle Betriebe können zusätzlich chemisch synthetische Dünger als einsetzen. Alle Dünger unterliegen einer Zulassungspflicht des Bundes. Recyclingdünger wie Kompost und Gärgut werden gefördert. Bis 2026 muss der Phosphor aus Abwasser und Abfall wiederverwertet der Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt werden.
Kontaktperson
Marion Ramp
Fachverantwortliche Pflanzenzüchtung, Ernährung, Nährstoffe, geistiges Eigentum, Nischenkulturen, Biolandbau
Belpstrasse 26, 3007 Bern
marion.ramp@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau