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Erfreulicher Entscheid für mehr Steuergerechtigkeit

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 30. Oktober 2020

Der Nationalrat stimmte heute zwei kantonalen Initiativen der Grenzkantone St. Gallen und Thurgau (18.300 und 18.316) sowie einer Motion der Finanzkommission (19.3975) deutlich zu, welche eine aktuell bestehende Steuerungerechtigkeit beseitigen wollen. Sie fordern, dass auf sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. Damit wollen die Vorstösse eine indirekte Subventionierung des Einkaufstourismus stoppen. Einkaufstourismus ist auf mehreren Ebenen schädlich: Er unterläuft die strengen Produktionsbedingungen im Inland und erhöht den Preisdruck auf Schweizer Produkte mit Mehrwert. Er schwächt die Wirtschaft und gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze. Er führt zu einer unnötigen Belastung der Umwelt durch den zusätzlichen Verkehr. Der Schweizer Bauernverband begrüsst deshalb den Entscheid der grossen Kammer zugunsten von mehr Fairness im Wettbewerb und der Steuerbelastung. 

 

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Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

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23.08.19 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die vorgeschlagene Regelung der verbesserten Deklarationspflicht für importiertes Koscher- oder Halalfleisch. Die verbesserte Deklaration ist aus Sicht des SBV die absolute Minimallösung in dieser Problematik. Daher bedauert der SBV, dass der Teilbereich Differenz bei den Zuschlagspreisen für Teilzollkontingente nicht Teil dieser Änderung des Gesetzes ist. Die Angleichung der Zuschlagspreise dieser Teilzollkontingente 5.3 bis 5.6 an die Zuschlagspreise der Hauptkontingente wäre das wirksamste Mittel um die in der Parlamentarischen Initiative Buttet 15.499 aufgezeigten Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Wir schlagen vor, LWG im Artikel 17 um einen Absatz 2 zu ergänzen. Es soll eine allgemeine Bestimmung eingefügt werden, dass gleichartige Produkte, die auf den Märkten austauschbar sind, und innerhalb der Zollkontingente importiert werden, zu den gleichen Bedingungen und finanziellen Konditionen wie die nicht reservierten Produkte einzuführen sind.

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Stellungnahmen 21.08.19 Freihandelsabkommen mit Indonesien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Am 16. Dezember 2018 hat die EFTA- und damit die Schweiz - ein Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnet. lm Grundsatz würdigt der SBV diesen Abschluss wegen der Tatsache, dass Indonesien eines der bevölkerungsreichsten Länder der Welt ist und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial hat. Das Abkommen beinhaltet aber Konzessionen bei sensiblen Agrarprodukten, welche bisher nie zugestanden wurden. Dies betrifft speziell Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel mit Milchbestandteil. Damit wird die Rote Linie des SBV - die den Behörden bestens bekannt ist - überschritten. Bei den erwähnten Konzessionen ist zwar mehrheitlich nicht mit direkten Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft zu rechnen, weil Indonesien mit punktuellen Ausnahmen kein starker Agrarexporteur ist. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass solche Konzessionen erfahrungsgemäss ein Präjudiz für künftige Verhandlungen beispielsweise mit den USA, Neuseeland oder mit der EU darstellen. Auch bezüglich des Vorgehens ist der SBV unzufrieden, weil stets versichert wurde, dass unsere Rote Linie mit Ausnahme des Palmöls eingehalten wird. Nun da das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir vor die vollendete Tatsache gestellt, dass diese bei zahlreichen Zollpositionen überschritten wurde, ohne die betroffenen Produzentenorganisationen vorgängig zu konsultieren. Was das Palmöl betrifft, trägt das Abkommen mit der mengenmässigen Limitierung der zollvergünstigten Importe den Bedenken der Landwirtschaft weitgehend Rechnung. Das Importwachstum kann damit gebremst werden. Mit den Liefervorgaben in Containern zu 22 Tonnen wird zudem die Rückverfolgbarkeit des Palmöls wesentlich verbessert. Dies gibt den Abnehmern die Möglichkeit genauer hinzuschauen, bevor sie Billigware einkaufen.

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Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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