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Fachbewilligung Pflanzenschutz

In Kürze

Am 1. Januar 2026 tritt in der Schweiz eine neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft: Ihr Kauf und deren Einsatz in der Landwirtschaft setzt eine gültige Fachbewilligung voraus. Diese Änderung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe und erfordert rechtzeitige Massnahmen.

Um was geht es?

2026 tritt die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass Landwirtschaftsbetriebe Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung kaufen und einsetzen dürfen. Diese Bewilligung wird digital ausgestellt und ist fünf Jahre gültig. Bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Franken. Nach fünf Jahren muss die Fachbewilligung erneuert werden. Dazu sind acht Stunden Weiterbildung zu absolvieren. 

Was muss ich tun?

Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 darf der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkaufen. Ab dann muss auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen, wenn er Pflanzenschutzmittel selbst einsetzen will. Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden. 

Was wird im Rahmen der Ausbildung abgedeckt?

Ab 2026 ist die Fachbewilligung in die neue Grundbildung EFZ integriert. Alle Lernenden in den Berufen der Spezialkulturen oder der Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau beim Beruf Landwirt/in machen mit dem Lehrabschluss die nötige Prüfung. Alle anderen können ausserhalb der landwirtschaftlichen Ausbildung eine entsprechende Prüfung ablegen. 

Was gilt für Einzelstockbehandlung im Grünland?

Wer nur im Grünland Einzelstockbehandlungen z.B. von Blacken vornehmen will, der braucht dafür die Fachbewilligung SB für spezielle Bereiche. Diese kann man mit einem entsprechenden Kurs erwerben.

Warum das Ganze?

Diese Massnahme ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Weitere Informationen gibt es auf dem offiziellen Portal zur Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel.

Zeitplan

1.1. – 30.6.2026Bestehende FABE-Träger/-innen melden sich über die Website an und erfassen ihre persönlichen Angaben (Selbstregistration)
1.7. – 31.12.2026Übergangszeit: alte FABE ist noch gültig
Ab 1.1.2027Inkrafttreten des neuen FABE-Systems: Kauf von PSM nur noch gegen Vorweisen einer gültigen FABE, Beginn 1. Weiterbildungszyklus

Übersicht der verschiedenen Fachausweise Pflanzenschutz (FABE) ab 2026

 

FABE SB

Diese gilt nur für Herbizidanwendungen (auch Einzelstockbehandlungen im Grünland)

FABE G

Diese gilt für alle Pflanzenschutzanwendungen im Gartenbau, Unterhalt von Sportanlagen oder Gebäudeumgebungen

FABE LW

Diese gilt für alle Pflanzenschutzanwendungen in der Landwirtschaft

Kontaktperson

David Brugger

David Brugger

Fachverantwortlicher: Allgemeine Pflanzenbaufragen, Pflanzenschutz, pflanzliche Agrarmärke

Belpstrasse 26, 3007 Bern
david.brugger@sbv-usp.ch
Departement Produktion, Märkte & Ökologie
Geschäftsbereich Pflanzenbau

Diana Fomasi

Fachverantwortliche Grundbildung

Laurstrasse 10, 5201 Brugg
diana.fomasi@agriprof.ch  
Departement Wirtschaft, Bildung & Internationales
Geschäftsbereich Agriprof