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Stellungnahme zum Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017

Im Rahmen der administrativen Vereinfachung geht der Verzicht auf gedruckte Parzellenpläne, Stall-, Aussenklimabereich- und Laufhofskizzen sowie Erntemengen und Erntedaten bei Wiesen und Weiden (ausser BFF) in eine gute Richtung. Aber die Massnahmen bleiben ungenügend und erfüllen nicht die oft und insbesondere von Bundesrat Schneider-Ammann erwähnten Ziele. Der SBV verlangt zusätzliche Bemühungen in diese Richtung, besonders indem vermehrt die gute landwirtschaftliche Praxis, welche von der professionellen Landwirtschaft erwartet werden darf, statt detailliere Regelungen als Grundsatz gelten soll.

Hinsichtlich des Tierwohls ist der SBV enttäuscht, dass die Hauptpunkte der von der Kerngruppe Tierwohl vorgeschlagen Weiterentwicklung des RAUS-Programms nicht in das vorliegende Verordnungspaket aufgenommen wurde. Eine zentrale Forderung des SBV ist deshalb die Einführung eines zweistufigen RAUS-Programms und die Erhöhung der Mittel für die Tierwohlprogramme.

Der SBV hat den Eindruck, dass der Agrarsektor ein permanentes Versuchsfeld für politische Massnahmen wird mit neuen und für kurze Perioden eingeführten Massahmen und Korrekturen an bestehenden Massnahmen und Beiträgen. Die Landwirte sind Unternehmer, welche oft auf längere Zeiträume investieren müssen. Sie brauchen dafür Stabilität.

Der SBV befürwortet die Beurteilung der Rentabilitätsanforderungen in Bezug auf die Gewährung von Strukturhilfen. Allerdings muss dabei der Blick allem voran auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit gerichtet werden und es müssen Perspektiven geboten werden, besonders für die junge Generation.