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Stellungnahmen

Der SBV beteiligt sich als Interessenvertretungsorganisation der Schweizer Landwirtschaft intensiv an den Vernehmlassungsprozessen des Bundes. Er äussert sich jährlich etwa 50 bis 70 mal in Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme.

Der SBV verfasst seine Stellungnahmen nur in einer Sprache.

Stellungnahmen Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung

10.09.21 | Die Abteilung Agriprof des Schweizer Bauernverbandes hat langjährige Erfahrung mit den Austauschprogrammen auf der Stufe Berufsbildung. Für die Landwirtschaft ist der Austausch von jungen Berufsleuten sehr wichtig. Zum einen sammeln die Lernenden Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen aus anderen Kulturen, sie lernen über die Sprachgrenze hinaus zu interagieren, stärken ihre Fremdsprachenkenntnisse und erweitern ihren Horizont.

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Stellungnahmen Vernehmlassung zum Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»

19.08.21 | Das Parlament hat am 21. März 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen. Der SBV beteiligte sich während der Parlamentsdebatte aktiv am Prozess der Gesetzesänderungen und gab eine positive Stellungnahme zur abschliessenden Gesamtabstimmung ab. Die in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungen zur Umsetzung betreffen aber einmal mehr und in erheblichem Masse ausschliesslich den Landwirtschaftssektor. Um die festgesetzten Ziele effektiv erreichen zu können ist es zwingend, unverzüglich auch für die anderen involvierten Sektoren entsprechende Verordnungsanpassungen zu erarbeiten. Das gilt sowohl für die Wirtschaft als auch für den privaten Sektor. Der SBV fordert den Bundesrat zudem auf, den Entscheid des Parlaments zur Sistierung der AP22+ und die Vorgaben bei der Pa. Iv. zu respektieren. Es hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass es keine Reduktion des Selbstversorgungsgrads, keine Senkung des Sektoraleinkommens und keine Erhöhung des administrativen Aufwands für die Landwirtschaft geben soll. Nun sollen im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 zahlreiche Elemente auf dem Verordnungsweg eingeschleust werden, die nichts mit deren Zielen zu tun haben und keinen Einfluss auf die Risikoreduktion bei den Pflanzenschutzmitteln oder weniger Nährstoffverlusten zu tun haben

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Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2022

19.08.21 | Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2022 aus. Die neue Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dient, würde gemäss aktuellem Stand eine Erhöhung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Die alte Formel, welche dieses Jahr noch berücksichtigt wird, würde eine Senkung rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität an den Finanzmärkten ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2021 wie schon im Jahr davor sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

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Stellungnahmen Einführung einer Regulierungsbremse

18.08.21 | Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst Massnahmen zur Senkung der Regulierungskosten für Unternehmen. Dies ist das Ziel dieser Vorlagen, welche auf zwei angenommenen Motionen basieren. Eine effiziente und massvolle Regulierung ist ein wichtiger Faktor für die Standortattraktivität und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Wie Sie in Ihren Unterlagen richterweise schreiben, werden damit Ressourcen gebunden, die ansonsten für die Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Unternehmen genutzt werden können. Dies gilt ebenfalls für die Landwirtschaft und ihre vor- und nachgelagerten Betriebe.

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Stellungnahmen Saatgutpflichtlagerverordnung

17.08.21 | Der Schweizer Bauernverband vertritt als Dachverband etwa 50 000 Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz. Diese Betriebe bilden die Basis für eine sichere und hochwertige Versorgung unseres Landes mit Lebensmitteln. Um diese Aufgabe auch in Zeiten mit gestörter Zufuhr gewährleisten zu können, ist aus Sicht des Schweizer Bauernverbandes das Vorhandsein von Produktionsmitteln wie das hier betroffene Saatgut eine unabdingbare Voraussetzung. Das Parlament hat 2015 bei der Revision des Landesversorgungsgesetzes entschieden, das Saat- und Pflanzgut in Art 4 explizit zu ergänzen, um die Lebenswichtigkeit von Saat- und Pflanzgut als Voraussetzung für die Nahrungsmittelproduktion herauszustreichen (SR 531, LVG Art. 4 Abs. 2 Bst. B). Vor diesem Hintergrund begrüssen wir, wenn sich wieder mehr Möglichkeiten ergeben, um wichtige landwirtschaftliche Produktionsmittel für Krisenzeiten sicherzustellen. Die Saatgutpflichtlagerverordnung ist dabei ein richtiger Schritt in diese Richtung.

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Stellungnahmen Totalrevision Verordnung über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette

09.08.21 | Das grösste Anliegen des SBV betrifft den Datenschutz. Durch die Totalrevision soll es nicht zu einer Verhinderung der Arbeit der Zuchtorganisationen aufgrund von Datenschutz kommen. Den Organisationen muss der Zu-gang zu den nötigen Daten gewährleistet werden, dabei soll die Anonymität der Betriebe bewährt werden.

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Stellungnahmen Prise de Position Ordonnance circulation routière

06.08.21 | De façon générale, nous saluons les propositions de modifications relatives à l’ordonnance citée en objet. Cependant, nous souhaitons apporter quelques précisions pour ce qui concerne l’agriculture. Dans l’accomplissement de leurs tâches quotidiennes, les familles paysannes sont tributaires des véhicules agricoles. A cet effet, nous demandons que les exceptions en cas de retrait de permis ne concernent pas uniquement les personnes dont le temps de conduite nécessaire à l’exercice de la fonction dépasse la moitié du temps de travail hebdomadaire. En effet, bien que fortement tributaires de leurs véhicules et disposant de peu de marge de manœuvre en raison des contraintes liées aux cultures et aux conditions météorologiques, les agriculteurs et les employés agricoles ne correspondent pas forcément à cette définition. Ainsi, nous appelons à ce que les exceptions touchent également ces derniers. De plus, nous demandons que la conduite suite à une infraction moyennement grave soit également autorisée dans le cadre de leur fonction, sachant que les véhicules agricoles sont limités à une vitesse de 30-40 km/h.

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Stellungnahmen Verordnungsänderungen im Bereich des BFE

05.08.21 | Die Schweizer Landwirtschaft kann über die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien einen beachtlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft theoretisch bis im Jahr 2030 2‘100 GWh/Jahr Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, mindestens 1‘200 GWh über Photovoltaik, und 420 GWh/Jahr in Biogasanlagen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, sind die Produzenten auf die Förderung im Rahmen eines Fördersystems angewiesen. Die Schweizer Landwirtschaft trägt aktuell vor allem über die Produktion von Strom aus Photovoltaik und Biogasanlagen, sowie Wärme aus Biogasanlagen bei zur Schweizer Energieversorgung. Im Folgenden äussern wir uns nur zu den Verordnungsänderungen mit direkten Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Die restlichen Änderungen sind so grundsätzlich begrüssenswert.

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